Wird er noch einmal für den FC auflaufen? Anthony Modeste. (Foto: Bopp)

FIFA erklärt: Modeste-Kündigung doch nicht gültig!

Das ist ein Paukenschlag, mit dem am Geißbockheim kaum jemand gerechnet hatte: Anthony Modeste hat in den Augen des Fußball-Weltverbandes FIFA seinen Vertrag bei Tianjin Quanjian doch nicht rechtsgültig gekündigt. Einen entsprechenden Bericht des Express bestätigte die FIFA auch dem Sportinformationsdienst SID.

Köln – “Die FIFA-Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten hat am 6. Dezember 2018 eine Entscheidung über den arbeitsrechtlichen Streit zwischen Tianjin Quanjian FC und dem Spieler Anthony Modeste gefällt. Dem Beschluss zufolge muss Tianjin Quanjian FC dem Spieler eine ausstehende Vergütung zahlen. Es wurde jedoch festgestellt, dass dieser das Arbeitsverhältnis mit Tianjin Quanjian FC ohne triftigen Grund gekündigt hat”, heißt es in der Stellungnahme des Weltverbandes.

Beim 1. FC Köln ließ Geschäftsführer Alexander Wehrle daraufhin lediglich verlauten: “Wir sind nicht Verfahrensbeteiligte. Es gibt für uns keinen neuen Sachstand. Wir werden, wie am Freitag mitgeteilt, die Urteilsbegründung abwarten.” Dennoch sind die Geissböcke in Alarmbereitschaft. Noch am Dienstagvormittag beriet sich nach GBK-Informationen die FC-Führung am Geißbockheim mit den Anwälten des Klubs und des Spielers, um den Fall zu diskutieren. Wie dieser laut FIFA aussieht, scheint nun zumindest klarer: Denn offenbar stehen Modeste in den Augen des Verbandes zwar in der Tat Prämien von seinem chinesischen Klub zu. Die Nicht-Zahlung dieser hätte aber nicht zu einer einseitigen Kündigung durch den Spieler führen dürfen.

Worum geht es genau? In Artikel 14 des “FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern” heißt es in Paragraph 1: “Wenn ein Verein mit mindestens zwei monatlichen Gehaltszahlungen an einen Spieler rechtswidrig in Verzug ist, darf der Spieler seinen Vertrag aus triftigen Gründen auflösen.” Da es sich bei Modeste aber offenbar nicht um das Grundgehalt, sondern um Prämien handelte, dürfte es wohl um Paragraph 2 gehen, in dem es heißt: “Für sämtliche Gehälter eines Spielers, die nicht monatlich fällig sind, gilt der Pro-rata-Wert für zwei Monate. Die verspätete Zahlung eines Betrags, der mindestens zwei Monatsgehältern entspricht, gilt für den Spieler auch als
triftigen Grund zur Vertragsauflösung.”

Kommt es in der Causa Modeste also auf die Höhe der nicht gezahlten Prämien an? Den Geissböcke liegt weiterhin keine Urteilsbegründung vor, darüber hinaus wollten sich der Klub nicht äußern. Die Anwälte des Spielers und der Geissböcke werden nun aber den Fall neu bewerten müssen. Einen Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS hatten Modeste und dessen Rechtsvertreter bereits vor dem Urteil in Aussicht gestellt. Gut möglich, dass dies nun nötig werden – und doch vergebens sein könnte. Denn aktuell, so scheint es, wäre ein Transfer des Stürmers zu den Geissböcken ungültig und damit eine von der FIFA genehmigte Rückkehr nach Köln – von einer Spielgenehmigung gar nicht zu sprechen – in weite Ferne gerückt.

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