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Gehaltsverzicht: So spart der FC über zwei Millionen Euro

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Alexander Wehrle hat in der Krise alle Hände voll zu tun. (Foto: imago images / Bopp)

Der 1. FC Köln spart in den letzten drei Monaten des Geschäftsjahres 2019/20 wohl deutlich über zwei Millionen Euro an Gehältern. Der in den letzten Wochen viel diskutierte Gehaltsverzicht der Topverdiener am Geißbockheim gilt ab April. Damit soll ein Teil der finanziellen Einbußen durch die Coronavirus-Krise aufgefangen werden.

Köln – Wie FC-Finanzchef Alexander Wehrle dem GEISSBLOG.KOELN bestätigte, einigten sich Geschäftsführung, Trainerteam, Profis sowie der Vorstand auf einen Gehaltsverzicht ab April. Zuerst hatte der Express darüber berichtet. Nach GBK-Informationen handelt es sich dabei um keine Stundung der Gehälter, sondern um einen vollständigen Verzicht, der zunächst die Monate April, Mai und Juni umfassen wird – also bis Saisonende und dem Ende des laufenden Geschäftsjahres. Darüber hinaus sollen auch die Abteilungsleiter der Geschäftsstelle zu einem Gehaltsverzicht bereit sein.

Demzufolge spart der FC monatlich zwischen 700.000 und einer Million Euro und damit im verbliebenen Geschäftsjahr deutlich über zwei Millionen Euro ein. Zudem wurden mit den Spielern der U21 sowie den Bundesliga-Frauen eine Kurzarbeit auf 20 Prozent der eigentlichen Arbeitskraft vereinbart, um auch hier Abgaben zu sparen und die staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, die bereits für einen Großteil der Belegschaft auf der Geschäftsstelle gilt.

Die Geissböcke rechnen jedoch nicht damit, dass die Krise mit Abschluss der noch laufenden Saison ausgestanden sein wird. Da unklar ist, wann überhaupt wieder Zuschauer in die Fußballstadien Deutschlands und Europas gelassen werden dürfen, müssen sich Finanzboss Wehrle und der FC-Vorstand bereits mit weiterreichenden Fragen im Hinblick auf das nächste Geschäftsjahr und die Saison 2020/21 beschäftigen. Nach GBK-Informationen kann der Klub zumindest auf die Treue der Sponsoren setzen. Bislang hat noch kein Unterstützer seinen Vertrag mit dem FC aufgrund eigener wirtschaftlicher Probleme kündigen oder um eine Stundung der vertraglich vereinbarten Zahlungen bitten müssen.

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