So soll es künftig am Geißbockheim aussehen. (Foto: 1. FC Köln)

Bezirksregierung stimmt zu: Kann der FC jetzt bauen?

Der Kampf um den Ausbau am Geißbockheim geht in die entscheidende Phase. Die Bezirksregierung hat den Bebauungsplan des 1. FC Köln für die Gleueler Wiese sowie für das Leistungszentrum neben dem Franz-Kremer-Stadion genehmigt. Damit könnte der FC in den nächsten Tagen bereits eine offizielle Baugenehmigung erhalten.

Köln – Auf diese Nachricht hat der 1. FC Köln monatelang gewartet. Wie die Bezirksregierung Köln am Montag bestätigte, wurden die letzten bürokratischen Hürden für einen Ausbau am Geißbockheim genommen. Am 18. Juni 2020 hatte der Stadtrat entschieden, dass der 1. FC Köln auf der Gleueler Wiese drei Kunstrasenplätze sowie neben dem Franz-Kremer-Stadion ein Leistungszentrum bauen dürfe. Dafür soll der kleine Platz zwei zwischen dem Haupttrainingsplatz der Profis und dem Decksteiner Weiher zurückgebaut werden. Dies wurde nun durch die Bezirksregierung auf den Weg gebracht.

“Am heutigen Tag ist die von der Stadt Köln beantragte Genehmigung der 209. Änderung des Flächennutzungsplans erteilt worden”, heißt es in der Pressemitteilung. “Die Änderung erfasst die Planungen des 1. FC Köln im Bereich des Grüngürtels mit einem neuen Gebäude für ein Leistungszentrum sowie die Erweiterung um drei Kunstrasenplätze. Die Entscheidung des Rates der Stadt Köln für die Erweiterung ist in die Änderung des Flächennutzungsplans eingeflossen. Dessen Überprüfung durch die Bezirksregierung Köln ergab, dass der Plan ordnungsgemäß zustande gekommen ist und den geltenden Rechtsvorschriften nicht widerspricht.”

Entscheidung ist die Grundlage, um unsere Pläne umzusetzen

Entsprechend erleichterte zeigte sich FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle nach der Entscheidung: “Wir freuen uns, dass die Bezirksregierung unser Verfahren zum Flächennutzungsplan genehmigt hat”, sagte Wehrle, der das Projekt seit 2013 begleitet. “Diese Entscheidung ist die Grundlage, um unsere Pläne zur Erweiterung des Geißbockheims umzusetzen. Über die weiteren Schritte werden wir uns jetzt mit der Stadt Köln abstimmen.”

Kann der FC nun die Bagger anrollen lassen?

Damit sind die Würfel auf städtischer Ebene gefallen: Die Bezirksregierung hat den Plan des Klubs genehmigt. Die Stadt Köln muss nur noch den Flächennutzungsplan sowie den Bebauungsplan im Amtsblatt veröffentlichen. Ein rein bürokratischer Akt, der in der Regel innerhalb weniger Tage nach der Genehmigung durch die Bezirksregierung erfolgt. Auf die Veröffentlichung im Amtsblatt folgt in der Regel die Baugenehmigung. Damit könnte der FC auch offiziell mit den Bauvorhaben beginnen und die Bagger anrollen lassen.

Allerdings haben sich bekanntlich mehrere Bürgerinitiativen zusammengeschlossen, um gegen das Bauvorhaben zu kämpfen. Die Rechtslage erlaubt potentiellen Gegnern des Ausbaus, innerhalb eines Jahres ab der Veröffentlichung im Amtsblatt Klage gegen die Entscheidung einzureichen. Theoretisch könnten die Gruppierungen also bis November 2021 ihre Klagen vorbereiten. Zeit, die der 1. FC Köln eigentlich nicht hat und die der Klub lieber in den Ausbau investieren würde. Ein Ausbau, der nach einem nun mehr als siebenjährigen Findungsprozess aus Sicht des FC und der Bezirksregierung keinem geltenden Recht widerspricht.

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