Die Stadt Köln hat am vergangenen Donnerstag eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Münster erklärte den Bebauungsplan für den Geißbockheim-Ausbau als ungültig. Nicht jedoch, weil der 1. FC Köln seine Bereiche falsch geplant hätte, sondern weil die Stadt in ihren Nachforderungen Fehler gemacht hatte. Dafür muss der Klub nun zahlen – wobei auch ein anderer Richterspruch keinen Unterschied gemacht hätte.
Jahrelang kämpfte der 1. FC Köln um den Ausbau des Geißbockheims. Dieser ist inzwischen nicht nur politisch, sondern auch rechtlich beerdigt. Denn: Ausgerechnet die Kleinspielfelder, die die Stadt Köln nachträglich vom FC auf den Gleueler Wiesen gefordert hatte und die ein Kompromiss des FC hatten sein sollen, wurden vom OVG Münster als von der Stadt Köln falsch geplant eingestuft.
Alle weiteren vorgetragenen Bedenken der Ankläger wies das Gericht als unzureichend zurück. Letzteres könnte ein Sieg für den 1. FC Köln sein. Doch faktisch macht dieser Teil-Erfolg für die Geißböcke wohl keinen Unterschied mehr. Es braucht nun eine Alternativ-Lösung: und diese kann nur Marsdorf heißen. Die Frage ist: Spielt die Stadt mit?
1. Die Begründung des Gerichts
“Der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass der Bebauungsplan unwirksam ist, weil er an einem Abwägungsmangel leidet. […] Der Senat hat zur Begründung ausgeführt, dass lediglich die Festsetzung der vier öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung “Kleinspielfeld” abwägungsfehlerhaft ist, weil eine Divergenz zwischen dem Inhalt dieser Festsetzungen und dem in der Planbegründung dargestellten städtebaulichen Konzept besteht. […] Die umfangreich vorgetragenen weiteren Bedenken der beiden Antragsteller (Verstöße gegen Vorgaben des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, unzureichende Abwägung einer Standortalternative in Köln-Marsdorf, der Belange von Natur und Landschaft des im Landschaftsschutzgebiet “Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge” gelegenen Bereichs und der Auswirkungen der Kunstrasenflächen auf das Stadtklima) vermochte der Senat nicht zu teilen.” (Die vollständige Begründung gibt es hier)
2. Das sagt der FC
„Die vorgetragene Urteilsbegründung bestätigt grundsätzlich, dass wir den professionellen Fußball in Köln sowohl rechtlich als auch umweltverträglich innerhalb der Stadtgrenzen weiterentwickeln können. Wir werden den bereits eingeschlagenen Weg konstruktiver Gespräche mit Politik und Verwaltung der Stadt Köln sowie allen anderen Beteiligten weiter fortführen, um möglichst schnell konkrete Lösungen zu erzielen.“ FC-Geschäftsführer Philipp Türoff
3. Das sagt die Politik
„Der FC hat in diesem Verfahren aus meiner Sicht keinen Fehler gemacht und muss nun leider etwas ausbaden, das er selbst nicht verschuldet hat. Jetzt darf aber die Weiterentwicklung des 1. FC Köln nicht noch weiter verzögert werden. Ich warne ausdrücklich davor, dass nun in Marsdorf die Interessen der Markthändler gegen den Sport ausgespielt werden. Der FC verdient nun endlich eine verlässliche Politik und Planungssicherheit!“ Oliver Seeck, Vorsitzender Sportausschuss der Stadt Köln
„Es ist sinnvoll, dass die zwischen dem 1. FC Köln und der Stadtverwaltung begonnenen Gespräche über einen alternativen Standort in Marsdorf fortgesetzt werden.“ Bernd Petelkau, Vorsitzender CDU Köln
„Die Stadt Köln und der 1. FC Köln sollten dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts folgen, damit endlich Klarheit herrscht. Jetzt müssen die Stadt und der 1. FC Köln gemeinsam Alternativen ausloten, um dem Verein zeitnah Planungssicherheit zu geben.“ Sven Lehmann, Bundestagsabgeordneter Bündnis 90/Die Grünen
4. Das ist die Alternative
Die Alternative heißt Marsdorf – und sie ist aktuell wohl die einzig verbliebene. In unmittelbarer Nähe der Autobahn 1 hatte die Stadt eigentlich den Neubau des Großmarkts vorgesehen, der in Raderberg für das Neubauprojekt „Parkstadt Süd“ weichen soll. Nun wird für den Großmarkt in Marsdorf jedoch weniger Fläche als zunächst eingeplant vorgesehen. Und das heißt: Für den 1. FC Köln soll dort künftig Platz sein. Die Verwaltung prüft nun, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Der Unterschied zum Geißbockheim: Die Marsdorfer Flächen befinden sich außerhalb des Landschaftsschutzgebietes.
Der 1. FC Köln war über diese Prüfung zunächst gar nicht erfreut. Nun ist sie die einzige Chance, um nach fast einem Jahrzehnt Kampf um den Geißbockheim-Ausbau eine professionelle Lösung zu finden. Aus dem FC heißt es, Marsdorf würde genügend Platz bieten, um vollständig umzuziehen und das Geißbockheim nur noch mit dem Franz-Kremer-Stadion zu nutzen. Das wäre, falls finanzierbar, die nun präferierte Lösung des Klubs.
5. Der Fahrplan
Nachdem das Gericht der Stadt Köln beim bisherigen Bebauungsplan “beachtliche handwerkliche Fehler” und damit eine bemerkenswerte Unfähigkeit attestiert hat, ist die Stadt Köln nun am Zug: Präsident Wolf und Geschäftsführer Türoff fordern eine “schnelle Lösung” für den FC. Die Stadt teilte derweil via Kölner Stadt-Anzeiger mit, dass das Gerichtsurteil in die laufenden Gespräche mit dem Klub einfließen würden und dass “ein Ergebnis dieser Gespräche voraussichtlich um den Jahreswechsel geben soll”. Den Zeitpunkt Dezember 2022/Januar 2023 hatte auch OB Henriette Reker als Ziel ausgegeben. Daran wird sich die Oberbürgermeisterin messen lassen müssen.
Hier kannst du über den 1. FC Köln diskutieren und dich mit anderen Usern austauschen. Bitte beachte dabei die Spielregeln in unserer Netiquette! Du findest sie hier und kannst sie jederzeit nachlesen. Viel Spaß!