Nach dem tödlichen Unfall auf der A555 vom 1. Dezember 2023 fordert die Staatsanwaltschaft nun Haftstrafen für die zwei ehemaligen Talente des 1. FC Köln. Das Urteil wird noch diese Woche erwartet.
Im Prozess um das vermeintliche Autorennen mit Todesfolge gegen zwei ehemalige Nachwuchsspieler des 1. FC Köln hat die Staatsanwaltschaft am Montag Jugendstrafen von zwei Jahren und acht Monaten respektive drei Jahren gefordert. Bei dem Unfall auf der A555 war eine Mutter sowie ihre Tochter ums Leben gekommen.
Für das Strafmaß entscheidend: War es ein Autorennen?
Die Staatsanwaltschaft sah es nun als erwiesen an, dass die beiden Ex-FC-Talente ein Rennen gefahren seien. Diese Annahme ist maßgeblich für das Strafmaß. Beide Männer waren mehr als 200 km/h gefahren, als sie den Unfall verursacht hatten. Die Angeklagen selbst haben ein Rennen stets bestritten.
Die unterschiedlichen Strafen erklärte die Staatsanwaltschaft darin, dass einer der beiden Fahrer sich nicht für seine Tat entschuldigt, sondern Tage nach der Tat sich noch darüber beschwert habe, dass er aktuell kein Auto fahren dürfe. Fehlende Reue und eine stärkere Neigung zu rücksichtslosem Fahren seien der Grund für die Forderung nach einer um vier Monate höheren Haftstrafe.
Urteil wohl am Mittwoch
Beide Fahrer waren am Tag des Unfalls 20 Jahre alt gewesen. Beide sollen nun nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft sieht in den beiden Tätern unausgereifte Persönlichkeiten. Auch eine Sachverständige und die Jugendgerichtshilfe hatten zuvor empfohlen die beiden nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, weil sie sich bis zum Unfall nicht alterstypisch entwickelt hätten. Das Urteil soll laut WDR am Mittwoch gesprochen werden.








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