Der Deutsche Fußball-Bund hat wieder einmal um Verwirrung um den Videobeweis gesorgt. Ein Brief an die Bundesligisten scheint die Regeln für den Videoassistenten aufgeweicht zu haben. Dazu hat der DFB nun Stellung bezogen. Darüber hinaus zog er personelle Konsequenzen.
Frankfurt – Der DFB rühmt sich seiner unabhängigen Ethik-Kommission. Diese hat nun eingegriffen im Zoff um die Schiedsrichter-Gilde der Bundesliga. Vetternwirtschaft und die unprofessionelle Umsetzung des Videobeweises standen unter anderem als Vorwürfe im Raum, geäußert von Manuel Gräfe in einer Rede und einem Interview.
Konsequenzen für Gräfe, Krug und Fandel
In erster Konsequenz wird Gräfe künftig nicht mehr als Videoassistent in der Bundesliga eingesetzt. Darüber hinaus wird er künftig nur noch auf Bewährung in der Bundesliga pfeifen dürfen, da seine Äußerungen nicht mit dem DFB abgestimmt waren. “Manuel Gräfe wird sich über interne Sachverhalte und über Kollegen nicht mehr unabgestimmt in der Öffentlichkeit äußern. Andernfalls wird er nicht mehr als Schiedsrichter in der Bundesliga eingesetzt”, teilte der DFB mit und erklärte damit: Sollte Gräfe noch einmal öffentlich seine Meinung kundtun, war er längste Zeit Bundesliga-Schiedsrichter. “Außerdem wird er ab sofort nicht mehr als Video-Assistent in der Bundesliga eingesetzt.”
Es trifft aber nicht nur Gräfe. Vor allem Helmut Krug und Herbert Fandel standen zuletzt in der Kritik für ein intransparentes Bewertungssystem der Schiedsrichter. Schon länger hält sich der Vorwurf, dass einzelne Referees nicht objektiv bewertet, sondern bevorzugt oder benachteiligt wurden. Krug verliert nun seinen Posten in der Schiedsrichter-Kommission, darf aber der umstrittene Leiter des Projektes Videoassistent bleiben. Fandel wird künftig keine Lehrgänge der Elite-Schiedsrichter mehr besuchen, bleibt aber einer der Coaches.
Nicht mehr nur klare Fehlentscheidungen
Darüber hinaus teilte der DFB mit, dass der vom DFB an alle Bundesliga-Vereine verschickte Brief bezüglich des Videoassistenten “missverständliche Formulierungen” enthalten habe. Die Regeln für den “VAR” waren heimlich angepasst worden, nicht mehr nur bei “klaren Fehlentscheidungen” darf sich der Videoassistent melden. Dies führte der DFB nun aus. Auf der nächsten Seiten findet Ihr die vollständige Pressemitteilung mit allen Erklärungen zur künftigen Verwendung des Videobeweises.
Weiterlesen: So erklärt der DFB die Videoassistent-Regeln
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