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Mitgliederversammlung: Zwingt das Coronavirus den FC zu Veränderungen?

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Die Mitgliederversammlung des 1. FC Köln. (Foto: Bucco)

Noch geht es beim 1. FC Köln vor allem darum, diese Saison 2019/20 über die Bühne zu bekommen – sportlich und finanziell. Doch im Hintergrund muss bereits geplant werden, denn im September soll die nächste Mitgliederversammlung abgehalten werden. Ob dies möglich sein wird und wenn ja, in welcher Form, ist noch offen. Die Planungen laufen nach GBK-Informationen in verschiedene Richtungen.

Köln – Die Mitglieder des 1. FC Köln erlebten im vergangenen Herbst 2019 eine denkwürdige Versammlung in der Lanxess Arena. Der Machtkampf zwischen dem alten und dem neuen Präsidium wurde offen ausgetragen, bis sich schließlich Werner Wolf, Eckhard Sauren und Jürgen Sieger klar und deutlich wählen lassen konnten. Inzwischen ist jedoch Sieger längst nicht mehr Teil des Präsidiums, weshalb im Herbst 2020 erneut gewählt werden muss: Ein neuer Vizepräsident wird derzeit gesucht.

Ob dies der aktuelle Interims-Vize Carsten Wettich oder ein anderer Kandidat werden wird, ist offen. Doch genauso offen ist aktuell, ob eine Mitgliederversammlung überhaupt wird stattfinden können. Die Coronavirus-Pandemie macht bekanntlich jede Vorhersage für die kommenden Monate unmöglich. Das weiß man auch beim FC, weshalb man nach GBK-Informationen bereits geprüft hat, ob eine Verschiebung der Versammlung auf einen späteren Zeitpunkt des Jahres oder gar eine Absage rechtlich gestattet wäre. Laut der FC-Satzung soll die Mitgliederversammlung, “sofern dem nicht sachliche Gründe entgegenstehen, alljährlich in den Monaten September, Oktober oder November stattfinden”. Die Pandemie mit behördlichen Verboten wäre freilich ein solch sachlicher Grund. Doch selbst wenn die Behörden eine Versammlung grundsätzlich wieder gestatten würden, wäre es dem Vorstand vereinsrechtlich erlaubt nach sorgfältiger Prüfung der Verhältnismäßigkeit und der Risikoabwägung im Sinne der Mitglieder eine Verschiebung oder gar eine Absage der Versammlung für das laufende Jahr per Vorstandsbeschluss bei entsprechender Protokollierung herbeiführen.

Versammlung im Herbst schon jetzt mit Spannung erwartet

Doch dazu soll es möglichst nicht kommen, schließlich steht eine Vorstandswahl an und darüber hinaus wohl auch großer Diskussionsbedarf im Anschluss an die dann hoffentlich überstandene Coronavirus-Krise. Dass der 1. FC Köln von dieser finanziell betroffen sein wird, gilt als unausweichlich. Das Ausmaß jedoch wird sich erst in den kommenden Wochen und Monaten zeigen. Die über 111.000 Mitglieder werden also im Herbst viele Fragen haben, nicht nur im Anschluss an den jährlichen Finanzbericht von Geschäftsführer Alexander Wehrle. Und so dürfte es für den FC eine Herausforderung sein, einerseits die Mitgliederversammlung überhaupt stattfinden zu lassen und andererseits so vielen FC-Fans wie möglich gerecht zu werden, die nach Informationen und einer Diskussion suchen werden.

Bislang nicht vorgesehen ist eine virtuelle Ausrichtung der Mitgliederversammlung. Doch könnte sich dies nun ob der Coronavirus-Pandemie ändern? Ganze Wirtschaftszweige stellen gerade großflächig ihre Betriebe, ihre Kommunikationsstruktur und ihre Mitarbeiterorganisation auf digitale Lösungen um. Dezentrale Wege sind gefragt, wenn Menschen nicht zusammenkommen können, auch im Vereinswesen. Technischen Lösungen werden gesucht, entwickelt und verfeinert, um nicht nur die Kommunikation digital zuverlässig zu ermöglichen. Auch rechtliche und sicherheitsrelevante Fragen müssen geklärt werden, vor allem auch für Vereine, in denen jedes Mitglied den Anspruch hat auf einen Zugang zur Mitgliederversammlung sowie zur Teilnahme an Wahlen und Diskussionen.

FC-Satzung sieht virtuelles Verfahren vor

Beim 1. FC Köln ist dies bislang noch ausschließlich auf persönlichem Wege vorgesehen. Zwar sieht die Satzung einen Weg zu einer virtuellen Mitgliederversammlung vor, doch die Skepsis insbesondere im Mitgliederrat ist noch hoch. In Paragraph 13.2. heißt es: “Der Vorstand ist ermächtigt, aber in keinem Fall verpflichtet, vorzusehen, dass Mitglieder an der Mitgliederversammlung mit Hilfe geeigneter Telekommunikationsmittel auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne Rechte ganz oder teilweise ausüben können („Virtuelles Verfahren“). Das Virtuelle Verfahren bedarf der Zustimmung des Mitgliederrats.” Der Vorstand darf zwar das Rede- und Fragerecht auf die teilnehmenden Mitglieder vor Ort an der Sammlung beschränkt. Dennoch müssten alle Mitglieder, auch jene Teilnehmer am “virtuellen Verfahren”, die Möglichkeit bekommen zu einer Online-Abstimmung bei allen Wahlgängen – und zwar live.

Genau jene Live-Wahl online sieht man beim FC offenbar noch kritisch. Doch die Corona-Krise könnte bei den Geissböcken dazu führen, dass man sich diesem Problem in den kommenden Monaten mit Hochdruck widmet.

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