DFB-Interimspräsident Dr. Rainer Koch beim Abschied von Hannes Löhr. (Foto: GBK)

Das sagen DFB-Vize Koch und Schmadtke zum Fan-Urteil

Der GEISSBLOG.KOELN fragte beim Deutschen Fußball-Bund nach und erreichte Dr. Rainer Koch. Der DFB-Vizepräsident warb um Verständnis für das Urteil. Er sagte dem GBK: “Auch das, was in einem Bundesliga-Stadion gerufen wird, ist Gegenstand der Sportgerichtsbarkeit. Die Frage ist, wann man einschreitet.” Genau diese Frage hat der DFB allerdings bislang nicht beantwortet, sondern lediglich eine “Lex Hopp” geschaffen. Als beispielsweise Timo Werner, Stürmer bei RB Leipzig, beim Auswärtsspiel des Effzeh mit den gleichen Worten wie Hopp in Sprechchören beleidigt wurde, nahm man dies beim DFB lediglich zur Kenntnis. Das Sportgericht wird nicht tätig werden.

Was ist die “verschuldensunabhängige Haftung”?

Wann also wird das Sportgericht künftig einschreiten in Sachen beleidigender Fangesänge? Und warum überhaupt? Denn wie kann ein Verein für etwas im Stadion verantwortlich gemacht werden, das außerhalb seiner Kontrolle liegt? Während Pyrotechnik und beleidigende Plakate durch Ordner-Kontrollen sowie Gewalt durch ein Sicherheitskonzept beeinflussbar sind, gibt es keine Möglichkeit für Vereine, während eines Spiels auf die Fangesänge Einfluss zu nehmen.

Die Fans des 1. FC Köln demonstrieren gegen den DFB. (Foto: Jörg Schüler)

Der DFB beruft sich dabei auf die “verschuldensunabhängige Haftung” der Vereine, basierend auf der Annahme, dass es privatrechtliche Veranstaltungen sind, die der Stadionordnung unterliegen und damit nicht nur sanktionierbar ist, was strafbar ist. Beispiel: Wenn in einer Philharmonie ein Störenfried telefoniert, dann ist das Telefonieren an sich zwar nicht strafbar, die Hausordnung erlaubt es aber dennoch, den Telefonierer der Philharmonie zu verweisen. In einem Fußballstadion kann dies nicht sofort passieren, deshalb die nachträgliche Strafe für den Verein.

Wenn die Prävention an ihre Grenzen kommt

Dr. Rainer Koch äußerte sich kritisch zu der aus seiner Sicht letztmöglichen Instanz der Strafe durch den DFB. “Aber die Sportgerichtsbarkeit übernimmt erst dann, wenn die Prävention an ihre Grenzen kommt”, sagte Koch dem GEISSBLOG.KOELN. “Deswegen kann eine dauerhafte Lösung nur aus den Vereinen kommen.”

Weiterlesen: So kritisiert Schmadtke den DFB

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