Der 1. FC Köln trennt sich vom SV Darmstadt 98 am Böllenfalltor 0:0. (Foto: JH)

Böllerwerfer freigesprochen: Effzeh fordert Präzedenzfall

Das Oberlandesgericht Köln hat ein Urteil des Landesgerichts aufgehoben, wonach ein Fan dem 1. FC Köln Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro hätte zahlen müssen. Der Klub hatte den Zuschauer verklagt, nachdem dieser im Februar 2014 bei einem Heimspiel des FC gegen den SC Paderborn einen Knallkörper gezündet hatte. Nach dem Urteil des OLG werden die Geissböcke aber weiterkämpfen. Sie wollen einen Präzedenzfall schaffen – für sich und für die Liga.

Köln – Wegen des Vorfalls und vier weiterer hatte der DFB die Kölner zu einer Strafe in Höhe von 50.000 Euro verdonnert. Einen Teil dieses Geldes hatten sich die Kölner von dem überführten Täter aus dem Paderborn-Spiel zurückholen wollen.

Wir brauchen einen Präzedenzfall

Das Gericht urteilte nun aber, dass der Zuschauer “zwar seine Vertragspflichten aus dem mit dem Verein geschlossenen Zuschauervertrag verletzt” habe, als er während des Spiels den Knallkörper angezündet und in den Zuschauerraum auf den Unterrang der Tribüne geworfen hatte. Das Gericht gestand zudem den Zusammenhang zwischen dem Böllerwurf und der DFB-Strafe zu. Daraus aber eine Haftung für den Fan abzuleiten, sei falsch.

Beim 1. FC Köln war man vom Urteil überrascht, wird aber weiterkämpfen. “Das bedeutet für uns, dass wir in die nächste Instanz gehen”, sagte Geschäftsführer Alexander Wehrle dem GEISSBLOG.KOELN. Denn: “Uns geht es um Planung- und Rechtssicherheit. Wir brauchen einen Präzedenzfall, an dem wir uns orientieren können.”

Michael Trippel interviewt FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle.
Alexander Wehrle (re.)

Köln geht nach Karlsruhe – auch wegen Leverkusen

Der Effzeh will als erster Klub in Deutschland ein bindendes Gerichtsurteil erwirken, nach dem Vereine ihre Fans in Regress nehmen können, wenn diese im Stadion gegen geltendes Recht verstoßen und die Vereine für diese Vergehen vom DFB mit einer Strafe belegt werden. Das Oberlandesgericht machte den erhofften Durchbruch nun schwieriger. Also muss die nächste Instanz entscheiden – der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Für die Kölner ist dies umso wichtiger, als dass bereits eine weitere Strafe auf dem Weg ist. Der Deutsche Fußball-Bund dürfte bald verkünden, wie hoch die Geldstrafe für die Geissböcke ausfallen wird, weil im Derby in Leverkusen zwei Böller auf das Spielfeld gesegelt und neben Ordnern explodiert waren. Die Täter konnten mittlerweile als FC-Anhänger identifiziert werden. Sie hatten nahe am Gäste-Block gesessen, allerdings auf der Haupttribüne. Auch sie würde der 1. FC Köln im Falle eines entsprechenden Urteils in Karlsruhe zur Kasse bitten.


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