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Antrag steht: Mitglieder werden über Investoren entscheiden

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Die Mitgliederversammlung des 1. FC Köln. (Foto: GBK)

Die vier maßgeblichen Gremien und Organe des 1. FC Köln sollen künftig gleichermaßen entscheiden können, ob Anteile am Verein an potentielle Investoren veräußert werden sollen. Der gestellte Antrag wurde nun für die Mitgliederversammlung des Effzeh zugelassen.

Köln – Frank Hauser, Philipp Herpel und Frank Schneeweiß haben das Okay: Die Initiatoren der Gruppierung “100% FC – Dein Verein” bestätigten am Dienstag, dass bei der bevorstehenden Mitgliederversammlung des 1. FC Köln eine richtungsweise Entscheidung anstehen wird.

Effzeh einer von sechs Erstligisten ohne Investoren

“Im Rahmen der Abgabe unseres Antrags haben wir den Vorstand gebeten uns eine abschließende Mitteilung über die Ordnungsmäßigkeit unseres Antrags bis zum 24. Juli 2017 zukommen lassen”, hieß es in einer Erklärung der Initiative. “Per E-Mail wurden wir durch den Justiziar des Clubs darüber informiert, dass unser Antrag ordnungsgemäß ist, damit für die Mitgliederversammlung zugelassen ist und zur Abstimmung gestellt wird.”

Als einer von sechs Bundesligisten gehört der 1. FC Köln zum letzten Drittel des deutschen Oberhauses, das noch keine Anteile am Klub verkauft hat. Doch in den letzten zwei Jahren hatten Vorstand und Geschäftsführung das Thema vermehrt aufgegriffen, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung eines möglichen Stadionkaufs, -ausbaus oder -neubaus. Die Antragsteller betonten, dass das Vorhaben kein Angriff gegen die aktuell handelnden Personen sei, sondern lediglich die Korrektur einer Satzungs-Altlast.

Notfallklausel weiter verankert

Diese soll nun korrigiert werden. Die Mitgliederversammlung, per Satzung das wichtigste Organ des Klubs, hat aktuell zwar ein grundsätzliches Mitspracherecht in Sachen Investoren, allerdings erst ab einem Anteilsverkauf von über 25 Prozent. Diese Grenze war zu einer Zeit eingesetzt worden, in der eine Insolvenz befürchtet werden musste und akute Handlungsschnelligkeit gefragt gewesen wäre, ohne eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen zu müssen. Künftig soll der Vorstand an die Stimmen des Mitgliederrates, des Gemeinsamens Ausschuss und schließlich der Mitgliederversammlung gebunden sein. Eine Notfallklausel ist dennoch in der Satzungsänderung vorgesehen.

Dass es den Initiatoren ernst ist, macht der Auftritt deutlich, mit dem der Antrag in die Öffentlichkeit getragen wurde. Über eine Website mit allen Informationen, über die sozialen Netzwerke und über die direkte Ansprache der Medienvertreter wurde das Projekt inzwischen der FC-Öffentlichkeit vorgestellt. Man darf gespannt sein, wie der 1. FC Köln vor der Versammlung auf den Antrag reagieren wird. Zunächst hatten sich die Geissböcke offiziell nicht äußern wollen.


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