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Der schwelende Konflikt vor der Mitgliederversammlung

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Die besten Bilder von der Saisoneröffnung des 1. FC Köln auf den Vorwiesen zum RheinEnergieStadion. (Foto: GBK)

Wenn am 25. September über den Antrag auf Satzungsänderung abgestimmt wird, steht dieser basisdemokratische Gedanke der unternehmerisch ausgestalteten Satzung gegenüber. Die Frage wird sein: Inwieweit lässt sich der Vorschlag mit der aktuellen Satzung einerseits und mit der Konkurrenzfähigkeit im Bundesliga-Wettbewerb andererseits vereinbaren?

Aktuell wählt die Mitgliederversammlung den Mitgliederrat, der wiederum als einziges Organ berechtigt ist, den Vorstand vorzuschlagen, der wiederum von der Mitgliederversammlung gewählt und bestätigt werden muss. Der Vorstand als zweistufig von den Mitgliedern gewähltes Gremium agiert dann zusammen mit dem Gemeinsamen Ausschuss und der Geschäftsführung der Profi-Abteilung. Diese Form entspricht einer repräsentativen Demokratie wie der in der Bundesrepublik Deutschland.

Satzungsänderung bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit

Nun fordert der Antrag, ähnlich den Diskussionen um Volksabstimmungen in der deutschen Politik, ein Mitspracherecht für die Mitglieder in der Frage potentieller Investoren. Bislang können Vorstand und Gemeinsamer Ausschuss über einen Verkauf von unter 25 Prozent der Anteile in den genannten Gremien entscheiden. Der gestellte Antrag soll nun jedwede Beteiligung in die Entscheidungsgewalt der Mitgliederversammlung legen. Dazu müsste die Satzungsänderung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet werden. Spinners Äußerung war nun ein erster Hinweis, dass der Vorstand mit den Antragstellern auf Konfrontation gehen dürfte.

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