Die Fans des 1. FC Köln mit einer Pyro-Show gegen Belgrad. (Foto: Neil Baynes)

BGH folgt FC-Revision nicht, bestätigt aber Fan-Urteil

Der 1. FC Köln hat vor dem Bundesgerichtshof nicht den erhofften Erfolg einfahren können. Allerdings herrscht nun für alle Seiten Rechtssicherheit. Fußballvereine dürfen künftig Fans für Verbandsstraßen in Regress nehmen – allerdings bleibt die Höhe eine Einzelfallentscheidung.

Köln – Der Wurf eines Knallkörpers in eine Zuschauermenge kostet einen FC-Fan nun 20.340 Euro. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden und damit die Revision des Effzeh gegen das gleich lautende Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zurückgewiesen. Die Geissböcke hatten 30.000 Euro gefordert.

Der Schaden entstand erst mit der Gesamtstrafe

Es ging letztlich nicht mehr um die Frage, ob, sondern in welcher Höhe Fußballvereine ihre Fans für Fehlverhalten im Stadion in Regress nehmen dürfen. Der 1. FC Köln hatte die 30.000-Euro-Forderung aus einer Sammelstrafe abgeleitet und nicht die reduzierte Höhe für das Vergehen aus der Gesamtsumme, sondern für die Einzelstrafe als Bemessungsgrundlage angelegt.

Dieser Argumentation folgte der BGH nicht. „Der Schaden entstand erst mit der Gesamtstrafe“, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung. Es gilt künftig also bei der Berechnung einer Regressforderung an Fans die tatsächlich ausgesprochene Strafe durch den Verband. “Nachdem der BGH bereits im September 2016 in unserem Sinne geurteilt und grundsätzlich die Zulässigkeit von Regressen gegen die Verursacher von Verbandsstrafen festgestellt hatte, gibt das heutige Urteil uns nun auch bei der Berechnung der Höhe von Regressforderungen die erhoffte Rechtssicherheit”, teilte der FC anschließend mit.

Verändert das Urteil die Strafenpraxis?

Es bleibt die Frage, wie Verband und Vereine künftig bei Geldstrafen agieren werden. Bislang war es gängige Praxis des Verbands, reduzierte Sammelstrafen für mehrere Vergehen auszusprechen. Ob sich dies nun ändern wird, um die volle Höhe der Strafen an die Fans weitergeben zu können? In jedem Fall müssen Anhänger aller Vereine in Deutschland künftig damit rechnen, für Vergehen im Stadion vom Verein zur Kasse gebeten zu werden.

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