Die Mitgliederversammlung des 1. FC Köln in der Lanxess Arena. (Foto: GBK)

Streit um FC-Pullover: Gibt es nun sogar einen Rechtsstreit?

[nextpage title=”Geschenke unzulässige Beeinflussung des Verhaltens der Mitglieder?”]

Am Freitag hat der 1. FC Köln bekannt gegeben, dass jene Mitglieder, die an der Mitgliederversammlung am 10. Oktober 2018 in der Lanxess Arena teilnehmen werden, erneut einen exklusiven Pullover als Geschenk erhalten werden. Dagegen will ein Mitglied mit einer Satzungsänderung vorgehen.

Köln – In 2017 gab es bereits Diskussionen um den “Europa-League-Hoddie”, den die Mitglieder als Dankeschön für das Erscheinen auf der Mitgliederversammlung erhielten. In 2018 wird es nun erneut einen Pullover geben, diesmal anlässlich des 70. Vereinsjubiläums des 1. FC Köln. Beide Kleidungsstücke waren bzw. sind exklusiv für die Mitglieder vorgesehen, die zur Versammlung erscheinen.

Inzwischen ist klar, dass in diesem Jahr eine offizielle Diskussion um das besondere Geschenk entbrennen wird. Denn ein FC-Mitglied hatte bereits im Sommer einen Antrag auf Satzungsänderung beim Klub eingereicht, um zukünftig solche Geschenke explizit auszuschließen. Damals dürfte der Antragsteller wohl noch nicht gewusst haben, dass der 1. FC Köln erneut einen Pullover als Anreiz in Aussicht stellen würde, um möglichst viele Mitglieder zur Versammlung zu locken. Seit Freitag ist klar, dass sein Antrag wohl eine hitzige Debatte zur Folge haben wird.

Unzulässige Beeinflussung des Verhaltens der Mitglieder?

Darum geht es konkret: Durch den Antrag soll Paragraph 3, Absatz 1 der Vereinssatzung ergänzt werden. Dort heißt es bislang: “Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.” Der Antragsteller Marc Hillesheim möchte nun folgende Ergänzung vornehmen lassen: “Es ist unzulässig, Mitgliedern für oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Mitgliedschaftsrechten vermögenswerte (Sach-)Zuwendungen oder andere vermögenswerte Leistungen in Aussicht zu stellen und/oder zu gewähren.”

In seiner Begründung, die dem GEISSBLOG.KOELN vorliegt, heißt es, dass solche Geschenke eine “unzulässige Beeinflussung des Verhaltens der Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung” darstellen würde und der Vorstand so im Zweifel die Unterstützung der anwesenden Mitglieder erhalten würde. Hillesheim erklärt weiter, dass seines Erachtens die Geschenke an Mitgliederversammlungen gegen die Satzung verstoßen würden, den anwesenden Mitglieder eine indirekte Reduzierung des Mitgliederbeitrages gewährt werden würde und das Verteilen solcher Geschenke den Ablauf einer Versammlung stören würde – so, wie im letzten Jahr tatsächlich geschehen.

[nextpage title=”Vorstand reagiert deutlich – heißer Herbst droht”]

Steuerrechtlich und vereinsrechtlich von Experten geprüft

Der 1. FC Köln ließ den Antrag auf Satzungsänderung von Marc Hillesheim nicht unkommentiert. In der Einladung an die Mitglieder nahm der Vorstand auf den Antrag Bezug. Neben den diversen Vorwürfen, gegen die Satzung zu verstoßen, hatte wohl eine Formulierung im Antrag beim FC für Verstimmung gesorgt: “Außerdem verstößt die Verteilung von Geschenken gegen die Pflicht des Vorstandes, die Vermögensinteressen des Vereins zu schützen.” Diesen Vorwurf wollten Werner Spinner und Co. nicht unkommentiert lassen, da er “sogar strafrechtlich relevant” sei.

“Deshalb stellen wir hier klar: Die Vorwürfe sind unzutreffend. Der Rahmen, in dem Aufmerksamkeiten an Mitglieder für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung vergeben werden dürfen, wurde und wird sowohl steuerrechtlich als auch vereinsrechtlich von internen und externen Experten eingehend geprüft. Die Vorwürfe in der Antragsbegründung sind daher nicht haltbar, und wir verwahren uns gegen solche rufschädigenden Unterstellungen.”

Es wird ein politisch heißer Herbst

Vielmehr, so heißt es in dem Schreiben des Vorstands, sei es in vielen Vereinen und Unternehmen gängige Praxis, in solch einer Form “Mitgliedern für ihre Teilnahme und damit für ein wichtiges Engagement für den Verein zu danken”. Gleichzeitig sei es respektlos zu suggerieren, “Mitglieder würden entgegen ihrer eigentlichen Überzeugung abstimmen, weil sie zuvor beschenkt wurden”.

Der Streit um die Hoddies und Pullover geht also spätestens am 10. Oktober in die nächste Runde. Dann dürfte es zu hitzigen Debatten bei der Aussprache rund um den Antrag kommen. Zudem könnte es durch einige Formulierungen in der Antragsbegründung zu einem juristischen Nachspiel zwischen dem FC-Vorstand und Mitglied Marc Hillesheim kommen. Die Mitgliederversammlung des 1. FC Köln im Oktober 2018 wird also über weit mehr entscheiden als nur über die Neubesetzung des Mitgliederrates. Der FC mag sportlich zwar wieder in ruhigere Fahrwasser gelangt sein. Politisch hingegen brodelt es weiterhin gewaltig am Geißbockheim.

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