Der scheidende Präsident Werner Spinner wurde von einigen Fans mit Bannern verabschiedet. (Foto: imago/Eibner)

Heute tritt Spinner ab: Folgt Müller-Römer kommissarisch?

Am heutigen Montag wählt der Mitgliederrat des 1. FC Köln einen kommissarischen Nachfolger für den scheidenden Präsidenten Werner Spinner. Dieser muss laut Satzung zunächst gegenüber dem Gremium seinen Rücktritt begründen. Dann wird wohl Stefan Müller-Römer zum Interimsvorstand ernannt werden.

Köln – In Paragraph 16.9 der FC-Satzung steht geschrieben, dass jedes Organmitglied sein Amt “unter Beachtung einer Frist von einem Monat durch schriftliche Erklärung” niederlegen könne und ein Vorstand diese Erklärung “gegenüber dem Mitgliederrat abzugeben” habe. Insofern müsste Spinner eigentlich noch einen Monat offiziell im Amt bleiben, ehe er abtreten könnte.

Doch besondere Gründe können dazu führen, diese Frist außer Kraft zu setzen. Und diese scheinen beim FC nach den Zerwürfnissen der letzten Tage gegeben, sodass erwartet wird, dass Spinner und der Mitgliederrat zu einer Einigung kommen. Und diese wird dazu führen, dass am heutigen Montagabend das Mitglieder-Gremium über einen kommissarischen Spinner-Nachfolger entscheiden wird.

Müller-Römer statt Boecker?

Nachdem zuletzt Walther Boecker als möglicher Interimsvorstand gehandelt wurde, scheint nach den Äußerungen von Markus Ritterbach von Freitag (mehr dazu hier) und Samstag (mehr dazu hier) sicher, dass Stefan Müller-Römer in den Vorstand aufrücken wird. Carsten Wettich würde dann vom Stellvertreter zum vorübergehenden Vorsitzenden des Mitgliederrates aufrücken, das Gremium müsste einen Ersatz-Stellvertreter wählen, der dann künftig mit Müller-Römer und Wettich auch im Gemeinsamen Ausschuss säße. Dies könnte in der Tat Boecker werden.

Welche Position besetzt der Mitgliederrat?

Offen ist noch, in welcher Position Müller-Römer in den Vorstand aufrücken würde. In Paragraph 20.4 der FC-Satzung ist diese Frage nicht eindeutig geregelt. Bisher schien es so, als würde das Präsidentenamt bis zur Mitgliederversammlung im September unbesetzt bleiben und alle drei Vorstandsmitglieder gleichberechtigt wären. Da der Paragraph aber auf die einzelne Position des scheidenden Vorstands verweist und die Satzung nicht vorsieht, dass ein Vizepräsident automatisch zum Präsidenten aufsteigt, scheint es offenbar wahrscheinlicher, dass der Mitgliederrat den Interimspräsidenten stellen wird. Und dass Müller-Römer damit ab Dienstag für ein halbes Jahr den Verein kommissarisch führen wird.

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