Wann wird der Rasen in der Bundesliga wieder aufgewirbelt? (Foto: Mika Volkmann)

Aufregung um Falschmeldung: Kein Fußballverbot bis Juni

Wie lange darf in Deutschland keine Großveranstaltung stattfinden? Aktuell lässt sich dies nicht vorhersagen, doch bislang galt zunächst die Woche nach Ostern Mitte April als Deadline. Nun schien Baden-Württemberg vorzupreschen und alle Sportevents bis Mitte Juni zu verbieten. Diese Meldung ist jedoch falsch, wie die Pressestelle der Landesregierung dem GEISSBLOG.KOELN bestätigte.

Köln/Stuttgart – Die Meldung ließ aufhorchen. Am Mittwochmittwoch hieß es in der Bild, das Bundesland Baden-Württemberg habe alle Fußballspiele – auch jene ohne Zuschauer – bis zum 15. Juni untersagt. Nicht bis Mitte April, sondern bis Mitte Juni. Plötzlich schien jede Hoffnung auf ein Beenden der Bundesliga-Saison 2019/20 dahin aufgrund des Coronavirus’ dahin. Pascal Murmann, Sprecher des Sozial- und Gesundheitsministeriums, hatte demnach erklärt, dass sich “die Verordnung auf alle Veranstaltung, alle Klubs, also auch den VfB Stuttgart, den 1. FC Heidenheim und den KSC, bezieht”. Demnach sei laut dieser Verordnung der Landesregierung klar, dass “auch Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit bis zum 15. Juni 2020 untersagt sind”.

Damit wäre jeder Hoffnung auf eine Bundesliga-Saison ein Ende gesetzt gewesen. Doch diese Meldung ist falsch, wie Markus Jox, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums, auf GBK-Nachfrage bestätigte. “Die Verordnung wird täglich neu überprüft und angepasst”, erklärte Jox. Sie könne jederzeit wieder außer Kraft gesetzt werden, sofern die Entwicklung des Coronavirus’ dies gestatte. In besagter Verordnung vom 17. März heißt es zwar tatsächlich in Paragraph 10, dass der Erlass bis zum 15. Juni 2020 gelte (hier geht es zur vollständigen Verordnung – PDF), jedoch hat dies wohl nur juristische Gründe. Tatsächlich sind die allermeisten Anordnungen zeitlich anders eingeschränkt, so können zum jetzigen Stand Sportstätten bereits zum 19. April 2020 wieder geöffnet werden, während hingegen Sportveranstaltungen zunächst noch ohne zeitliche Frust untersagt sind.

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