Christian Keller muss als Geschäftsführer des 1. FC Köln nach dem FIFA-Urteil Antworten finden. (Foto: Bucco)

Christian Keller muss als Geschäftsführer des 1. FC Köln nach dem FIFA-Urteil Antworten finden. (Foto: Bucco)

Transfer-Sperre: Diese Fragen muss der 1. FC Köln jetzt beantworten

Wie geht es für den 1. FC Köln nach dem FIFA-Urteil weiter? Am Donnerstag stellt sich Sport-Geschäftsführer Christian Keller den Medien. Nach der Transfer-Sperre durch die FIFA wird der Sportchef Antworten liefern müssen. Der GEISSBLOG blickt auf die dringendsten Fragen.

Die Nachricht löste am Mittwochnachmittag einen Schockzustand am Geißbockheim aus: Die FIFA hat den 1. FC Köln zu einer Transfer-Sperre von zwei Wechselperioden verurteilt (hier mehr dazu). Damit dürften die Geißböcke während der gesamten Saison 2023/24 keine neuen Spieler verpflichten.

Gegen das Urteil wird der FC zwar Einspruch beim Internationalen Sportgerichtshof CAS einlegen. Das ist für den Verein so alternativlos wie der Ausgang dieses Verfahrens offen ist. Gleichzeitig werden die Kölner in den kommenden Tagen zahlreiche Antworten finden müssen. Denn es geht um nichts geringeres als die Zukunft des Klubs.

Wie konnte es dazu kommen?

Am 30. Januar 2022 hatte die Mutter von Jaka Cuber Potocnik den Vertrag bei Olimpija Ljubljana vorzeitig gekündigt, nachdem sie sich bereits vorab per E-Mail darüber beschwert hatte, dass Vereinbarungen nicht eingehalten worden waren. Nur einen Tag später meldete der 1. FC Köln den Wechsel des Angreifers der FIFA. Der Vorwurf von Ljubljana: Anstiftung zum Vertragsbruch. Eine gütliche Einigung zwischen den Klubs kam nicht zustande, stattdessen musste die FIFA entscheiden. Eine ausführliche Chronik der Transfer-Sperre findet Ihr hier. Die Frage bleibt: Warum konnte der 1. FC Köln sich nicht mit Olimpija Ljubljana einigen?

Betrifft die Transfer-Sperre die Profi-Abteilung?

Ja. In dem Urteil heißt es: “Dem Beklagten zu 2 wird für die nächsten zwei vollständigen und aufeinanderfolgenden Registrierungsperioden nach der Zustellung der vorliegenden Entscheidung untersagt, neue Spieler zu registrieren, sei es auf nationaler oder internationaler Ebene.” Eindeutig geht aus diesem einen Satz zwar nicht hervor, dass der gesamte Klub und damit auch die Profi-Abteilung von der Transfersperre betroffen ist. Jedoch hat die FIFA nach ihrem Reglement für Berufsfußballer entschieden – und das betrifft alle Profibereiche, selbst wenn es sich um Minderjährige handelt.

Wackelt jetzt der Paqarada-Transfer?

Mit Leart Paqarada haben die Geißböcke bereits am 23. Januar ihren ersten Neuzugang für die kommende Saison vorgestellt. Fällt der Linksverteidiger nun unter die Sperre? Wahrscheinlich ja. Entscheidend ist, ob der FC den Spieler bereits für die kommende Saison registrieren durfte. Sollte dies erst ab dem 1. Juli möglich sein, wäre zwar der Transfer rechtens, jedoch würde Paqarada keine Spielgenehmigung erhalten. Deshalb würde der Wechsel wohl noch platzen.

Darf der 1. FC Köln mit Hector und Co. verlängern?

Der FC kämpft um den Verbleib von Jonas Hector und weitere Spieler mit auslaufenden Verträgen. Doch ist dies überhaupt möglich? Entscheidend dürfte sein, dass Spieler nach GEISSBLOG-Informationen bei ihrem jeweiligen Verein nicht befristet registriert sind. Erst, wenn sie den Klub verlassen, müssen sie aktiv abgemeldet oder von ihrem aufnehmenden Verein neu registriert werden. Da Hector sowie andere Spieler, deren Verträge auslaufen, noch beim FC registriert sind, wären sie demzufolge keine “neuen Spieler”, die der FC registrieren müsste. Eine Verlängerung wäre also wohl möglich.

Darf der 1. FC Köln Spieler verkaufen?

Davon ist auszugehen. Laut Urteil darf der FC lediglich selbst keine “neuen Spieler registrieren”. Ein Verkaufs-Verbot beinhaltet das Urteil, sofern bislang bekannt, nicht. Angesichts der Gefahr ausbleibender Neuzugänge wird es sich der Klub jedoch kaum erlauben können, weitere Spieler überhaupt abzugeben.

Was passiert mit den Leihspielern?

Marvin Obuz und Meiko Sponsel kehren sicher zum FC zurück. Beide verfügen in Köln über einen gültigen Vertrag über den Sommer hinaus – und sind damit bereits bei ihrem Stammverein registriert. Anders sieht es bei Spielern aus, deren Leihverträge Klauseln beinhalten. Dies betrifft Jens Castrop und Noah Katterbach. Sowohl der Hamburger SV als auch der 1. FC Nürnberg besitzen Kaufoptionen für die FC-Spieler.

Sollte der HSV die Option bei Katterbach ziehen, hätte der FC keine Chance auf den Spieler. Im Falle von Castrop hat der FC zwar eine Rückkaufoption. Offen ist aber, ob diese Option einfach nur Nürnbergs Kaufoption übersteigen würde, ohne dass sich Castrops Registrierungsstatus ändern würde. Entsprechend müssen die Geißböcke auf ein Schlupfloch im Vertragskonstrukt hoffen.

Und dann wäre da noch der Fall Jonas Urbig: Eigentlich ist der Torhüter bis zum Sommer 2024 an Jahn Regensburg verlieren. Sollte der FC jedoch Timo Horn ablösefrei verlieren, könnten die Kölner keine neue Nummer zwei verpflichten. Der FC müsste prüfen, ob ein vorzeitiges Leihende möglich und rechtens wäre.

Welche Auswirkungen hat der Einspruch beim CAS auf das Urteil?

Erst einmal keinen. Ein Einspruch hat nach GEISSBLOG-Informationen eigentlich keine aufschiebende Wirkung. Damit kann weder die viermonatige Sperre von Potocnik ausgesetzt, noch die Transfer-Sperre auf einen späteren Zeitpunkt aufgeschoben werden. Dennoch versucht der 1. FC Köln genau das: Ziel des Gangs vor den CAS sei nicht nur die Aufhebung des Gesamturteils, sondern “zudem, bis zum endgültigen Urteil eine Aussetzung der Strafe zu erwirken”, hieß es in der FC-Mitteilung.

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