Die Pyro-Show im Derby gegen Borussia Mönchengladbach. (Foto: Bucco)

Die Pyro-Show im Derby gegen Borussia Mönchengladbach. (Foto: Bucco)

Pyro-Strafe reduziert: “Erschien gerechtfertigt”

Der 1. FC Köln muss für die Pyro-Vergehen einiger seiner Fans aus dem Derby gegen Gladbach weniger zahlen als zunächst befürchtet. Der DFB hat das Strafmaß reduziert.

Noch nie hatte ein Verein so eine hohe Strafe für die Vergehen einiger Fans aus nur einem einzigen Spiel zahlen müssen. 595.000 Euro hatte der DFB-Kontrollausschuss Mitte Dezember beantragt, nachdem in der Kölner Südkurve gegen Borussia Mönchengladbach am 22. Oktober 2023 zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt worden waren und damit eine über sechsminütige Spielverzögerung verursacht wurde.

Der 1. FC Köln hatte derweil Einspruch gegen dieses Urteil eingelegt. “Das Derby wurde von unseren Sicherheits- und Fanbeauftragten sowie den Sicherheitsbehörden intensiv vorbereitet. Grundsätzlich zeigt auch dieser Fall wieder, dass ein allgemeines Pyroverbot keine hinreichende Wirkung zeigt”, sagte Sport-Geschäftsführer Christian Keller in einer Stellungnahme. Man werde beim DFB-Kontrollausschuss beantragen, „die Strafe signifikant zu reduzieren“.

So viel muss der 1. FC Köln noch zahlen

Die Worte des Kölner Sportchefs scheinen dabei Gehör gefunden zu haben – wenn wohl auch nicht ganz zur Zufriedenheit der Geißböcke. Immerhin wurde die Strafe vom Kontrollausschuss nun auf 420.000 Euro reduziert. Zudem wurde die Strafe von den Vorkommnissen gegen Eintracht Frankfurt von 23.000 Euro auf 13.000 Euro gesenkt.

Damit beläuft sich die endgültige Summe nun auf 433.000 Euro. Davon kann der FC 144.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste der Verein bis zum 30. Juni 2024 nachweisen.

Ausschlaggebend für die Reduzierung sei laut DFB dabei die Tatsache, dass der FC inzwischen von beiden Vorfällen jeweils zwei Täter ermitteln konnte. Das Sportgereicht habe dabei “die Bemühungen des Vereins” honoriert.

Wir unterstellen, dass der 1. FC Köln die verhängte Geldstrafen als Regressforderungen gegen die Täter geltend machen wird

Stephan Oberholt, Vorsitzender dfb-sportgericht

“Der Verein hat gegenüber dem Sportgericht versichert, Täter identifiziert und gegen diese Stadionverbotsverfahren eingeleitet zu haben”, sagte Stephan Oberholt, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. “Wir unterstellen ferner, dass der 1. FC Köln die verhängte Geldstrafen als Regressforderungen gegen die Täter geltend machen wird. Dies sind die alleinigen Gründe, warum dem Sportgericht eine deutliche Reduzierung der vom Kontrollausschuss beantragten Geldstrafen gerechtfertigt erschien.”

Dafür wurde der FC bestraft

Bei der finalen Urteilsverkündung machte der DFB nun auch öffentlich, für welche Vergehen der 1. FC Köln konkret bestraft wurde. Dabei hätten Kölner Zuschauer im Vorfeld des Derbys drei Bengalische Feuer abgebrannt. Unmittelbar vor dem Spielbeginn zündeten einige Fans zudem “mindestens 40 Bengalische Feuer, 20 Blinker, 40 Rauchtöpfe und mehr als 500 sogenannte Römische Lichter, die aus etwa zwei Dutzend Abschussvorrichtungen über den gesamten Fanblock verteilt abgefeuert wurden.” Außerdem seien während und nach der Partie weitere 17 Bengalische Feuer abgebrannt worden.

Beim Auswärtsspiel in Frankfurt habe eine Gruppe von etwa zehn Kölner Zuschauern derweil versucht, “eine Sicherheitskontrolle vor dem Gästeblock gewaltsam zu durchbrechen. Dabei wurde ein Ordner durch einen Schlag ins Gesicht verletzt. Zudem brannten Kölner Zuschauer in der 44. Minute drei Bengalische Feuer ab.”

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