Das Geißbockheim des 1. FC Köln im Grüngürtel. (Foto: Bopp)

Das Geißbockheim des 1. FC Köln im Grüngürtel. (Foto: Bopp)

Nach Sieg vor Gericht im Geißbockheim-Streit: So reagiert der FC

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Entscheidung im Streit um das Geißbockheim des 1. FC Köln getroffen. Das OVG in Münster habe den Bebauungsplan demnach mit “rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen” für unwirksam erklärt.

Der 1. FC Köln setzt im Konflikt um das Geißbockheim alles auf eine Karte. Anfang April hatten die Verantwortlich jeglichen Umzugsplänen in das Industriegebiet nach Marsdorf eine Absage erteilt. Aufgrund mangelnder finanzieller Unterstützung der Stadt sei das Vorhaben gescheitert. Die Kölner werden stattdessen in ihrer Heimat im Grüngürtel bleiben und dort ihre Ausbaupläne vorantreiben.

Entsprechend wurde in dieser Woche mit Spannung nach Leipzig geblickt. Dort hat das Bundesverwaltungsgericht nun eine Entscheidung darüber getroffen, ob die Geißböcke nach den vom Oberverwaltungsgericht in Münster für ungültig erklärten Bebauungspläne in Revision gehen können.

FC siegt vor dem Bundesverwaltungsgericht

Die Entscheidung fiel dabei zu Gunsten des 1. FC Köln aus: “Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan für die Erweiterung des Rhein-Energie-Sportparks im Kölner Grüngürtel mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen für unwirksam erklärt hat”, heißt es in der am Mittag veröffentlichten Pressemitteilung.

Dabei sei das Oberverwaltungsgericht zu Unrecht davon ausgegangen, “dass die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung ‘Kleinspielfeld’ abwägungsfehlerhaft ist.” Dieses hatte zuvor den Bebauungsplan auf die Normenkontrollanträge von zwei Umweltverbänden für unwirksam erklärt, da dem Plan ein formeller Fehler der Stadt vorausgegangen sei.

Türoff: “Es ist Zeit, endlich loszulegen”

Das Bundesverwaltungsgericht hat die angefochtenen Urteile nun aufgehoben und zur Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht in Münster zurückverwiesen. “Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar”, erklärte das BVG. Heißt: Der Bebauungsplan des FC kann nicht für unwirksam erklärt werden, nur weil eine kleine Fläche innerhalb einer größeren Grünfläche versiegelt werden soll.

Laut Mitteilung des 1. FC Köln sei der Bebauungsplan, der ein weiteres Gebäude sowie die zusätzlichen Spielfelder in unmittelbarer Nähe des Geißbockheims vorsieht, nun wieder wirksam. “Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Erfolg für uns, für den wir als FC mit der Einlegung der Revision gekämpft haben”, sagte Geschäftsführer Philipp Türoff. “Der einzige Mangel, mit dem das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan damals für unwirksam erklärt hatte, ist nun durch das heutige Urteil obsolet. Das ist für uns ein klares Signal: Es ist Zeit, endlich loszulegen.”

Für den FC bedeutet die Entscheidung zunächst einen Teil-Erfolg, auch wenn noch gänzlich unklar ist, wie lange die neue Verhandlung vor dem OVG dauern wird. Ohnehin fehlt es den Geißböcken nach wie vor an einer politischen Mehrheit. Zudem bleiben die Widerstände aus der Bewölkung von verschiedenen Naturschutzbünden und Vereinen. Die Hängepartie geht weiter.

DAS KÖNNTE DICH AUCH INTERESSIEREN

DISKUTIER MIT!

Willkommen im Kommentarbereich des GEISSBLOG!
Hier kannst du über den 1. FC Köln diskutieren und dich mit anderen Usern austauschen. Bitte beachte dabei die Spielregeln in unserer Netiquette! Du findest sie hier und kannst sie jederzeit nachlesen. Viel Spaß!
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
13 Kommentare
Neueste
Älteste Meistbewertete
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen