Köln – Schlechte Nachrichten in der Domstadt. Der 1. FC Köln ist vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe von 50.000 Euro belegt worden. Damit ahndete der DFB laut einer Mitteilung vom Montag fünf Fälle unsportlichen Verhaltens von eingen Fans des Bundesligisten.
Diese fünf Vorfälle werden bestraft
Das DFB-Sportgericht ahndete mit der Strafe die verunglimpfenden Banner gegen Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp im Spiel gegen die TSG im November und den Diebstahl einer Gladbacher Zaunfahne im Derby Mitte Januar. Drei Kölner Anhänger hatten sich bei der Aktion als Ordner verkleidet.
Außerdem wurde das Zünden von Böllern (in Leverkusen), bengalischer Feuer (in Mainz) und das Abbrennen von “zwei pyrotechnischen Gegenständen” (in Hamburg) bestraft. Bereits im Oktober war der Effzeh zu einer Geldstrafe verurteilt worden, damals handelte es sich um einen (Pyro-)Vorfall – und einer Strafe von 8000 Euro.
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