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“Klare Absage an Kritiker”: So sieht der FC das Urteil im Geißbockheim-Streit

Die Heimat des 1. FC Köln: Das Geißbockheim. (Archivfoto: Bopp)
Die Heimat des 1. FC Köln: Das Geißbockheim. (Archivfoto: Bopp)

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den städtischen Bebauungsplan für die Ausbaupläne des 1. FC Köln am Geißbockheim in der vergangenen Woche für ungültig erklärt. Die Geißböcke sehen in dem Urteil aber dennoch eine Bestätigung für die Pläne des Klubs.

Das OVG Münster hat der Klage der Bürgerinitiative “Grüngürtel für alle” und des NRW-Ablegers des Naturschutzbundes Deutschland in der vergangenen Woche stattgegeben. Eine Versiegelung der Gleueler Wiese, auf der der 1. FC Köln das Geißbockheim hatte ausweiten wollen, sei nicht vorgesehen. Zudem kritisierte das OVG “handwerkliche Fehler” der Stadt Köln, an die sich die Klage überhaupt gerichtet hatte.

Der 1. FC Köln sieht in dem Urteil allerdings keine Niederlage. Im Gegenteil: FC-Präsident Werner Wolf und Geschäftsführer Philipp Türoff empfinden das Urteil als Bestätigung der Kölner Ausbaupläne. “Das Urteil ist für den 1. FC Köln eine großartige Bestätigung der vorgelegten Pläne”, erklärte Wolf nun in einem Interview, das auf der Vereinshomepage erschienen ist. “Wir gehen jetzt davon aus, dass das jahrelange Verzögern und Taktieren ein Ende findet und wir in großen Schritten vorankommen.” Auch ein Ausbau am Geißbockheim scheint damit doch noch nicht vom Tisch zu sein. “Es hat sich sehr viel verändert”, sagte Wolf. “Eines ist ganz deutlich geworden: Das Gericht in Münster hat allen Kritikern und Zweiflern eine klare Absage erteilt. Jetzt sind wir gespannt, ob wir gemeinsam mit der Stadt diese Steilvorlage nutzen können.”

Türoff zeigt sich irritiert

Trotz der kleinen “handwerklichen Fehler”, die die Stadt Köln gemacht hätte, sei an den Kölner Plänen auch von Seiten des Gerichtes nichts zu kritisieren gewesen, erklärte derweil Philipp Türoff: “Es wurde dort vom Gericht sehr deutlich artikuliert, in welchen Aspekten der Bebauungsplan ausdrücklich und nach ausführlicher Prüfung nicht zu beanstanden ist. Ich finde es bemerkenswert, dass in Münster ein Urteil präsentiert wurde, nach dem mir niemand plausibel erklären kann, warum es hier sieben Jahre Stillstand gab? Die Richter haben die zahlreichen Anträge der Kritiker ausführlich geprüft und überhaupt keinen Anstoß an den durchgeführten Verfahren zum erweiterten Trainingszentrum und den umstrittenen Spielfeldern auf der Gleueler Wiese genommen. Das lässt bei mir, der erst ein Jahr dabei ist, eine gewisse Irritation zurück.“

Insbesondere die von den Umweltschützern kritisierten Klimaaspekte seien vom Gericht ebenfalls vom Tisch genommen worden. Der FC-Präsident sieht sich dabei in den letzten Jahren ungerecht behandelt worden: “Wir haben immer auch Umweltaspekte berücksichtigt und sind durch Kampagnen von Kritikern in eine andere Ecke gedrängt worden. Wir hoffen, dass mit der Urteilsbegründung auch wieder mehr Vertrauen bei vielen Kölnerinnen und Kölnern entsteht. Eine Balance zwischen Natur und Sport ist uns wichtig. Und diese ist im Grüngürtel möglich.”

FC erhofft sich nun zeitnahe Umsetzung

Durch das Urteil erhofft sich der 1. FC Köln nun einen Schub, die Pläne schnell vorantreiben zu können. Dabei erwartet der Klub nach zahlreichen Worten nun auch Taten. Binnen weniger Wochen könnten die beanstandeten Punkte schnell korrigiert werden – den politischen Willen der Stadt vorausgesetzt. Türoff sieht das Urteil dabei als ein wichtiges Signal: “Das so aufwendig und sorgfältig geplante Vorhaben am Geißbockheim wurde von den Richtern als umsetzungsfähig eingestuft, dem FC wurden „maßvolle Erweiterungsabsichten“ bescheinigt.”

Am wahrscheinlichsten gilt dabei weiterhin ein Neubau am Alternativstandort Marsdorf. Dort hätte der FC genügend Platz, auch einen kompletten Umzug zu vollziehen und nur noch das Franz-Kremer-Stadion im Grüngürtel zu nutzen. “Unter bestimmten Umständen könnte die Zukunft auch in Marsdorf liegen”, erklärt Werner Wolf. “Jetzt liegt es nur am politischen Willen, eine dieser beiden Varianten umzusetzen. Uns wurde zugesagt, dass es nach der gerichtlichen Klärung losgeht. Wir haben durch den Prozess weitere Zeit verloren und hoffen nun, dass gehandelt wird.”

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