Der 1. FC Köln hat künftig zwei Mannschaften in der ersten Bundesliga - Männer und Frauen.

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Effzeh bestätigt 17 neue Stadionverbote gegen FC-Fans

Der 1. FC Köln hat bestätigt, dass es sich bei drei der 18 festgenommenen Personen im Vorfeld des Spiels gegen den VfL Wolfsburg um Anhänger mit Stadionverboten handelte. Zwei der drei Fans hatten im Anschluss an den Krawalle im Februar in Mönchengladbach Stadionverbote erhalten. Diese waren aber vor einer Woche aufgehoben worden. Ein Fan hatte gar bundesweites Stadionverbot. Er hätte sich gar nicht in der Nähe des RheinEnergieStadion aufhalten dürfen.

Köln – Nach den Handgreiflichkeiten vor dem Spiel gegen die Wölfe hat der Effzeh 17 der 18 Festgenommenen dem eigenen Fan-Umfeld zuordnen können. Das bestätigte der Klub am Montagabend. Als Konsequenz sprach der 1. FC Köln ein umgehendes Stadionverbot aus, das schon gegen den HSV wirksam ist. Alle Beteiligten werden zudem in der kommenden Woche angehört. Danach soll über weitere Maßnahmen entschieden werden.

Wie lange gelten die Stadionverbote diesmal?

Der Klub bestätigte überdies, dass “unter den 17 Betroffenen, die dem Fanumfeld des 1. FC Köln zugeordnet werden, zwei Person sind, deren örtliche Stadionverbote gerade erst aufgehoben worden waren”. Zudem hatte ein weiterer Beteiligter ein gegen ihn ausgesprochenes, bundesweites Stadionverbot ignoriert und war ebenfalls an den Ausschreitungen beteiligt gewesen.*

“Wie schwer dieser Vorfall war, werden wir bewerten, wenn wir mit den Betroffenen geredet haben”, erklärte Präsident Werner Spinner und erneuerte sein Bestreben, den Dialog mit den Fangruppen fortführen zu wollen. Er betonte aber: “Dieser Dialog hat Grenzen immer da, wo gegen Regeln und Gesetze verstoßen wird. Das gilt auch im aktuellen Fall.” Entsprechend dürfte für einige der Betroffenen das Spiel am vergangenen Samstag das letzte für lange Zeit gewesen sein. Die Stadionverbote aus Mönchengladbach hatten sechs Monate gegolten, wobei lediglich dreieinhalb Monate davon im Spielbetrieb lagen.

* An dieser Stelle hatte es in einer früheren Version des Artikels geheißen, dass die zwei Betroffenen, die nach den Vorfällen in Mönchengladbach Stadionverbot erhalten hatten, somit Wiederholungstäter seien. Dies stimmt nicht. Der 1. FC Köln hatte die Stadionverbote aufgehoben, da den betroffenen Personen keine Beteiligung an den Geschehnissen in Gladbach nachgewiesen werden konnte. Die GBK-Redaktion entschuldigt sich für diesen Fehler. 

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