3. Die Schiedsrichter
Schmadtke hatte sich im Kabinengang abseits der Öffentlichkeit zu einer Äußerung hinreißen lassen, die auf dem Spielfeld, getätigt durch einen Spieler in Richtung Referee, wohl zu einer Roten Karte geführt hätte. An dieser Tatsache wollten weder der Sportchef noch dessen Anwalt Schickhardt rütteln. Was die FC-Fraktion allerdings versuchte, war zu demonstrieren, wie weit die Welten der Schiedsrichter und die der Profis auseinander liegen.
Eine Männer- und Schweiß-Kampfsportart
Mit Dampfhammer-Vokabular versuchte Schickhardt klar zu machen, dass Schmadtke die Aussage in der “intimen” Umgebung des Kabinengangs getätigt hätte. Nicht zu Journalisten, sondern in einem Bereich, zu dem in diesem Moment nur Spieler und Teambetreuer Zugang gehabt hätten. In einem solchen Umfeld und “in einer Männer- und Schweiß-Kampfsportart” sei eine solche Äußerung “sozial-adäquat” gewesen. Schiedsrichter Guido Winkmann und seine Assistenten hätten, so die Argumentation des FC, die Sache mit Schmadtke in einem Vier-, Sechs- oder Acht-Augen-Gespräch klären sollen.
Das Bild, das Schickhardt zeichnete, beschrieb die Spieler und Trainer in einem Universum und die Schiedsrichter mit dem DFB in einem anderen. “Unter Spielern und Trainern ist es Konsens, dass so etwas ‘unter uns’ bleibt. Dieser Konsens wird durch dieses Verfahren aufgekündigt.” Lorenz wandte ein, der Schiedsrichter sei eine Autoritätsperson. “Diese muss gewahrt werden.” Es war ihm aber anzumerken, dass er das Gefühl der FC-Vertreter teilte, dass der Kontrollausschuss weder sich noch seinen Schiedsrichtern mit dem Verfahren einen Gefallen getan hatte. Denn unter dem Strich entstand der Eindruck, dass eben genau das von Seiten des DFB gewünscht war, was eigentlich alle verhindern wollten: einen solchen Vorfall “zu dramatisieren”, zu Lorenz es ausdrückte.
Keine Sternstunde des Kontrollausschusses
“Das ist keine Sternstunde des Kontrollausschusses”, lautete Schickhardts Fazit. Ein Umstand, der nun sogar noch weitere Kreise ziehen könnte. Denn der 1. FC Köln hat noch “Klärungsbedarf”, wie Schmadtke andeutete. Dieser könnte sich nun in einem Einspruch äußern. Dieser würde dann zu einer weiteren Verhandlung führen, dann vor dem DFB-Bundesgericht.
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