Der 1. FC Köln ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger bestraft worden. Die Geissböcke müssen eine Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro berappen. Der Effzeh hat dem Urteil bereits zugestimmt.
Köln/Frankfurt – Der Grund für die Geldstrafe sind die Geschehnisse während zweier Bundesliga-Spiele der vergangenen Saison. Am 21. Spieltag zuhause gegen Frankfurt hatte in der Südkurve ein “Banner mit verunglimpfendem Inhalt” geprangt. Ob sich dieses Urteil auf die Choreographie “Fußballfan als Staatsfeind” bezieht, wurde zunächst nicht bekannt. Zudem wurden am letzten Spieltag in Dortmund im Kölner Fanblock mehrere Rauchbomben gezündet.
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