Pyro-Show im FC-Fanblock beim Auswärtsspiel in Gladbach. (Foto: MV)

Sorgt das BGH-Urteil für höhere oder tiefere DFB-Strafen?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Der 1. FC Köln darf nicht die volle Höhe einer Geldstrafe durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) an verursachende Fans weitergeben. Wird der DFB nun durch diese Rechtssprechung seine Strafpraxis überdenken?

Köln – Der 1. FC Köln hat Rechtssicherheit. Für den Böllerwurf aus dem Zweitliga-Heimspiel gegen den SC Paderborn aus dem Frühjahr 2014 muss ein Fan 20.340 Euro berappen. Der Effzeh hatte ursprünglich 30.000 Euro gefordert. So weit, so klar. Doch was bedeutet das Urteil für die Zukunft?

Die seltsame Logik des DFB

Entscheidend könnte sein, dass der Deutsche Fußball-Bund ursprünglich die Höhe der Strafe für den Böllerwurf auf 40.000 Euro bemessen hatte. Zusammen mit anderen Fällen hätte der Effzeh eigentlich insgesamt 118.000 Euro überweisen müssen, erhielt aber in einer Sammelstrafe inklusive Nachlass für bereits geleistete Investitionen in Sicherheit und Prävention nur eine Rechnung über 60.000 Euro.

Was bedeutet das Urteil des Bundesgerichtshofs? Zunächst einmal könnte der DFB auf die Idee kommen, künftig noch höhere Strafen zu verhängen. Die Logik dahinter: Wenn sich der Verein nun rechtlich bindend solche Geldstrafen von den Fans wiederholen kann, würde eine noch höhere Strafe erstens den betroffenen Klub nicht stärker finanziell schädigen, sondern letztlich den Übeltäter auf der Tribüne. Zweitens könnten noch höhere Strafen abschreckend wirken, sollten sich Fans bewusst werden, dass ihre Vergehen in der Kurve finanzielle Konsequenzen hätten, die sogar existenzbedrohend sein könnten.

Wirbt der FC beim DFB nun für niedrigere Strafen?

Diese fatale Logik wäre dem Deutschen Fußball-Bund und seiner kaum mehr nachvollziehbaren Sportgerichtsbarkeit sogar zuzutrauen. Doch das BGH-Urteil beinhaltet auch einen indirekten Rüffel in Richtung des DFB. Indem die Richter die vom FC erhobene Forderung in Höhe von 30.000 Euro (drei Viertel der tatsächlichen Strafe in Höhe von 40.000 Euro) zurückwiesen, erklärten sie indirekt auch die Strafe durch den DFB an den FC für unverhältnismäßig.

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts Köln, wonach der Böllerwurf, der zu mehreren Verletzten führte, mit 20.340 Euro zu bestrafen sei. Unausgesprochen ließen die Richter den Hinweis an den DFB, dieser Linie geringerer, verhältnismäßigerer Strafen künftig zu folgen. Der 1. FC Köln, durch Präsident Werner Spinner im DFB-Vorstand vertreten, könnte diese Argumentation in Frankfurt einbringen, um für niedrigere Strafen zu plädieren. Ob dies auf offene Ohren stoßen würde, ist allerdings überaus fraglich.

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