Alexander Wehrle wartet auf den entscheidenden Anruf. (Foto: GBK)

Warten auf die FIFA: Ist die Kündigung bereits rechtens?

Der 1. FC Köln wird am Freitag beim SSV Jahn Regensburg noch ohne Anthony Modeste antreten. Überhaupt könnte der Franzose erst 2019 zu seinem Comeback im FC-Trikot kommen. Die FIFA wird wohl am Freitag eine erste Entscheidung bekannt geben. Doch damit wird der Fall Modeste längst nicht geklärt sein.

Köln – Am Donnerstag soll die Entscheidung gefallen sein, heißt es. Nur kennt sie noch niemand außerhalb des Fußball-Weltverbandes. Erst am Freitag sollen schriftliche Erklärungen an den Spieler Modeste und an den Klub Tianjin Quanjian verschickt werden. Da der FC nicht Teil des Prozesses ist, wird er über den Franzosen informiert werden, wie in der Schweiz die FIFA entschieden hat.

Doch worum geht es überhaupt? Es geht um die Frage, ob Modeste in seiner Klage gegen seinen (Ex-)Klub aus China wegen nicht gezahlten Prämien Recht bekommt oder nicht. Das Gremium zur Klärung von Streitigkeiten des Weltfußballverbandes muss bewerten, ob der 30-Jährige einen berechtigen Anspruch auf angeblich nicht gezahlte Sondervergütungen hat. Modeste hatte Tianjin Quanjian verklagt und einseitig seinen Vertrag gekündigt. Die Entscheidung der Instanz wird sich aber nur auf die Vergütung beziehen, nicht auf die Kündigung.

Beim FC, erfuhr der GEISSBLOG.KOELN, geht man nach Beratung mit den eigenen Anwälten weiterhin davon aus, dass die Kündigung Modestes in China bereits rechtskräftig ist. Tianjin Quanjian hatte zwar in einer Pressemitteilung gegenteilig erklärt, Modeste sei noch immer ein Spieler des Klubs. Die FC-Rechtsexperten gehen aber davon aus, dass diese Mitteilung nur der Gesichtswahrung der Chinesen diente. Vielmehr hätte es der Klub verpasst, die nötigen Fristen einzuhalten, um gegen die Kündigung seines Spielers Einspruch einzulegen. Dadurch sei die Kündigung zu einem rechtlichen Fakt und der Spieler vertragslos sowie ablösefrei geworden.

Andere Kommission für die Spielgenehmigung

Sollte nun also das FIFA-Gremium zugunsten Modestes entscheiden, wäre dies für die Verantwortlichen am Geißbockheim eine Bestätigung der eigenen Rechtsansicht – wenngleich noch keine finale Lösung. Diese könnte wohl erst, und dann auch in Bezug auf die Rechtsgültigkeit der Kündigung, der internationale Sportgerichtshof CAS bringen.

Bestätigen wollte dies am Donnerstag auf GBK-Nachfrage niemand, doch geht man beim Effzeh davon aus, dass Modeste spätestens 2019 einsatzbereit sein wird. Auch, wenn das Gremium, das am Donnerstag tagte, mit der Spielgenehmigung an sich nichts zu tun hat. Dafür ist eine andere Kommission innerhalb der FIFA zuständig. Und dafür wird der FC noch einmal einen separaten Antrag stellen müssen. Jenen, den die Geissböcke bereits nach der Bekanntgabe des Transfers an den Weltverband übermittelt hatten, hatte die FIFA offenbar anschließend zurückstellte, um zunächst das Urteil in der Prämienfrage abzuwarten. Sobald dieses bekannt ist, kann der FC aktiv werden.

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