Anthony Modeste. (Foto: Imago/osnapix)

Kommt der Fall Modeste gleich zweimal vor den CAS?

Am Freitagabend hat Anthony Modeste erstmals seit dem 20. Mai 2017 wieder für den 1. FC Köln das Trikot getragen. Doch das Wechsel-Theater um den 30-Jährige ist noch nicht zu Ende. Seit Montag ist klar: Der Streit zwischen dem Franzosen und seinem Ex-Klub Tianjin Tianhai (ehemals Tianjin Quanjian) wird vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) enden. Doch dabei muss es nicht bleiben.

Köln – Am Montag versuchte Anthony Modeste alles, um gute Laune zu verbreiten. Immer wieder scherzte er mit seinen Mitspielern, juchzte und lachte während des Trainings wie in besten Zeiten. Man erinnere sich nur, dass der Stürmer oft zu jenen Spielern gehört hatten, die in Bundesliga-Zeiten dann am lautesten und stimmungsvollsten trainierten, wenn es beim FC gerade nicht so gut lief.

Modeste ist nach seinem Tor am Freitagabend trotz der Niederlage also wieder auf dem Weg, der alte Tony zu werden. Und doch dürfte ihn der Streit mit seinem Ex-Klub aus China noch immer beschäftigen. Zu der rechtlichen Auseinandersetzung will sich der Franzose zwar nicht äußern. Doch am Montag bestätigte der Verein am Rande des Trainings einen Bericht des Express, wonach beide Parteien – Modeste wie auch Tianjin – den Weg vor den CAS beantragt hätten und das Verfahren nun aufgenommen worden sei.

Bislang keine Zahlung an Tianjin

Trotz des chinesischen Okay für eine Spielgenehmigung Modestes beim FC wollen die Bosse aus Tianjin offenbar selbst noch einiges klären: nicht nur die Ansprüche des Franzosen auf ausstehende Gehalts- und Zusatzzahlungen, sondern auch eine mögliche Transferentschädigung. Alexander Wehrle hatte am Tag der Erteilung der Spielgenehmigung gegenüber dem GEISSBLOG.KOELN bestätigt, dass bislang keine Zahlungen in irgendeiner Form an die Chinesen geleistet worden seien. Ob sich dies noch einmal ändern könnte, ist offen.

Klar ist jedoch: In dem aktuellen Fall zwischen Modeste und Tianjin wird es nicht um den Wechsel des Stürmers zum FC gehen. Es geht ausschließlich um die Kündigung des Spielers, die dieser eingereicht und dadurch seinen (bislang ablösefreien) Wechsel nach Köln erst möglich gemacht hatte. Diese Kündigung basierte auf Modestes Erklärung, der chinesische Klub habe vertraglich zugesicherte Zahlungen nicht geleistet. Ob dies tatsächlich eine Kündigung hätte nach sich ziehen dürfen, muss der CAS nun entscheiden.

Verweist der CAS den Fall zurück an die FIFA?

Da der 1. FC Köln, wie der Klub am Montag erneut betonte, nicht verfahrensbeteiligt ist, könnte der CAS darüber hinaus aber nicht über eine mögliche Transferentschädigung bestimmen, so der Sportgerichtshof den Chinesen Recht geben würde. In diesem Fall würde der Fall an die FIFA zurückverwiesen werden. Der Fußball-Weltverband wäre dann in der Pflicht, den Fall Modeste erneut zu verhandeln, dann mit der Frage, ob der 1. FC Köln doch noch eine Ablösesumme für den Stürmer zahlen müsste. Dieser Fall könnte dann nach einem FIFA-Urteil erneut vor dem CAS landen. Ein langer Prozess also, der längst nicht mit dem Urteil zwischen Modeste und den Chinesen enden muss.

DAS KÖNNTE DICH AUCH INTERESSIEREN

DISKUTIER MIT!

Willkommen im Kommentarbereich des GEISSBLOG!
Hier kannst du über den 1. FC Köln diskutieren und dich mit anderen Usern austauschen. Bitte beachte dabei die Spielregeln in unserer Netiquette! Du findest sie hier und kannst sie jederzeit nachlesen. Viel Spaß!
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen