Fotografen suchen nach dem Büllerwurf ihre Sachen zusammen. (Foto: imago images / Bopp)

Körperverletzung: Es braucht harte Strafen für Böller-Werfer

Der Böllerwurf in der 89. Minute des Derbys zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach muss ein Nachspiel haben. Dabei kann es nicht um irgendwelche Strafen durch den Deutschen Fußball-Bund gehen. Der Böllerwurf erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung. Entsprechend muss er behandelt werden. Es braucht ein juristisches Urteil mit Signalwirkung, denn es geht um die Gesundheit und die Zukunft von Menschen.

Ein Kommentar von Marc L. Merten

In diesem Kommentar geht es ausdrücklich NICHT um Pyrotechnik. Pyrotechnik, wie sie am Samstag im Gästeblock der Gladbacher zu sehen gewesen war, spaltet zwar Fußball-Deutschland seit vielen Jahren. Für die einen ist Pyrotechnik, solange kontrolliert eingesetzt, “Ausdrucksmittel leidenschaftlicher Fankultur”, wie es auch im Verbundbrief des Südkurve 1. FC Köln e.V. heißt. Für die anderen wird Pyrotechnik eben nur selten wirklich kontrolliert eingesetzt – wie im Heimspiel des FC gegen Dortmund – und ist daher gefährlich für die umstehenden Fans.

Worin sich aber auch die Fans der Südkurve eigentlich weitgehend einig sind, ist: Böller gehören NICHT zum Stadionerlebnis dazu. Im Verbundbrief heißt es auch: “Wir möchten darauf hinweisen, dass auf gewisse Punkte geachtet werden sollte, damit Verletzungen ausgeschlossen werden können: 1. Kein Einsatz von Böllern.” Trotzdem kam es am Samstag zu einem neuerlichen Böllerwurf und zu Verletzten. So wie 2014 im Spiel gegen Paderborn und 2015 im Derby in Leverkusen. Einige Unverbesserliche lernen es offenbar nicht. Doch sie müssen es lernen. Deshalb braucht es künftig drakonische Strafen.

Schäden bis hin zur Berufsunfähigkeit

Der Deutsche Fußball-Bund wird zunächst einmal wieder ermitteln und seine Strafe aussprechen. Ein Stadionverbot für den Täter, eine Geldstrafe für den 1. FC Köln. Der Klub, inzwischen juristisch abgesichert, wird diese Strafe an den mutmaßlichen Täter weitergeben, so er denn tatsächlich ermittelt werden konnte. Immerhin wurde ja am Samstag der vermeintliche Werfer in Gewahrsam genommen. Sollte dieser die Tat begangen haben, wird er zahlen müssen. Doch er würde an den 1. FC Köln und damit an den Deutschen Fußball-Bund zahlen. Und genau das ist zu wenig.

Denn weder der DFB noch der FC sind die Geschädigten. Die Geschädigten sind zwölf Menschen. Ordner, freiwillige Helfer und Fotografen, Menschen, die ihren Berufen nachgegangen sind oder die in ihrer Freizeit bereit waren bei einem Fußballspiel zu helfen. Die Fotografen saßen mit dem Rücken zu den Fans, sahen den Böller nicht kommen, hatten keine Chance. Sie und die umstehenden Ordner und Volunteers erlitten mindestens vorübergehende Hörschäden, Traumata und Gleichgewichtsstörungen. Fotografen ließen ihre Kameras fallen, inzwischen wird der Schaden der Equipments auf über 30.000 Euro geschätzt – die medizinischen Kosten und beruflichen Ausfälle nicht eingerechnet. Zusammen mit dem erwarteten Urteil des DFB könnte sich der finanzielle Schaden für diesen einen Böller auf 50.000 bis 100.000 Euro belaufen.

Das Strafgesetzbuch gibt mehrere Optionen

Viel schlimmer aber ist, dass der Täter die Verletzungen seiner Opfer nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern durch den Wurf in eine Menschengruppe provoziert hatte. Es war eine geplante Tat, schließlich hatte er den Gegenstand bewusst mit ins Stadion genommen. Er setzte ihn ein, um anderen Menschen zu schaden. In der Vergangenheit haben Menschen durch vergleichbare Explosionen dauerhafte Hörschäden davon getragen. Hörschäden, die von einem Tinnitus bis hin zu dauerhaften Gleichgewichtsstörungen und damit zur Berufsunfähigkeit führen können. Böller sind keine pyrotechnischen Fackeln, Böller sind, in einem solchen Umfeld eingesetzt, Waffen zur Körperverletzung.

Das deutsche Strafgesetzbuch unterscheidet sich zwischen einfacher, gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Da der Täter mit dem Einsatz eines Böllers eine Waffe benutzte, handelte es sich nach Paragraph 224 mindestens um eine gefährliche Körperverletzung. Das Gesetz sieht dafür einen Freiheitsentzug von mindestens drei Monaten vor. Sollte einer der Verletzten sogar einen dauerhaften Hörschaden davon getragen haben, wäre es laut Paragraph 226.1 sogar eine schwere Körperverletzung. In jedem Fall ist bereits der Versuch strafbar.

Es braucht ein abschreckendes Urteil

Klar sollte inzwischen allen Beteiligten sein: Geldstrafen alleine scheinen die Täter offenbar nicht mehr abzuschrecken. Sie riskieren lieber eine Privatinsolvenz, als sich darüber Gedanken zu machen, wem sie schaden, was sie langfristig bei ihren Opfern anrichten und dass ihre Tat im Mindesten dumm und in jedem Fall gefährlich ist, im schlimmsten Fall aber dauerhafte Folgen für andere hat. Es braucht daher offenbar ein hartes Urteil, um die Unverbesserlichen auf den Rängen der Fußballstadien aufwachen zu lassen. Wer andere Menschen vorsätzlich verletzt, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen. Geldstrafen von Sportgerichten, die in den Augen dieser Fans ohnehin keine juristische Berechtigung haben, helfen nicht mehr weiter.

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