Alexander Wehrle. (Foto: Bopp)

Wehrle scharfe Kritik an CDU: Darum sieht sich der FC im Recht

Alexander Wehrle hat in deutlichen Worten die Kritik der CDU und anderer Politiker der Stadt Köln zurückgewiesen, den fehlenden Pachtvertrag für die Gleueler Wiesen verschuldet zu haben. “Die Politiker, die uns jetzt Fehler vorwerfen, beschädigen ihre eigene Verwaltung”, schoss der Geschäftsführer des 1. FC Köln und kritisierte damit insbesondere CDU-Fraktionschef Bernd Petelkau. Darüber hinaus scheint nun auch klar, warum der FC die Pachtzahlungen für das Stadion zurückhält: Aufgrund eines Pandemie-Paragraphen sieht sich der Klub im Recht.

Köln – Eigentlich will Alexander Wehrle dieser Tage gute Neuigkeiten verkünden. Am Samstag steht der nächste Stiftungsspieltag des 1. FC Köln an, und immerhin haben die Geißböcke über ihre Stiftung seit Ausbruch der Corona-Pandemie über 350.000 Euro Spenden gesammelt, um diese den Kölner Tafeln und anderen Einrichtungen zukommen zu lassen. Kurz vor Weihnachten wird es beispielsweise erneut eine Aktion für die Obdachlosen Kölns geben. In den vergangenen Jahren gab es für diese ein Essen im RheinEnergieStadion, zu dem über 200 Obdachlose kamen. Da dies in diesem Jahr aufgrund der Pandemie nicht möglich ist, kommt der FC zu ihnen und wird vor Weihnachten mehrere Ausgabestellen rund um den Dom einrichten, um Essen und Hygieneartikel auszugeben.

Wehrle sind diese Themen wichtig, und so saß der kaufmännische Geschäftsführer am Donnerstag zwischen Horst Heldt und Markus Gisdol auf der Pressekonferenz vor dem Spiel gegen den VfL Wolfsburg. Und doch musste er vor allem Fragen zur Politik beantworten: Wie steht es nach dem Wortbruch der CDU um den Ausbau des Geißbockheims? Und hat der FC tatsächlich eigenmächtig die Stadionpacht reduziert, um die Corona-Verluste aufzufangen? Es war unschwer zu erkennen, dass sich Wehrle beim Thema Geißbockheim-Ausbau zurückhalten musste, um das Tischtuch zwischen dem FC und der Stadt Köln nicht komplett zu durchtrennen. Andererseits hielt er sich in Sachen Stadionpacht bedeckt.

Wehrles deutliche Kritik: Details des Pachtvertrags längst unterschrieben

Unmissverständlich waren Wehrles Worte in Richtung der CDU und deren Chef Bernd Petelkau, ohne den Fraktionschef namentlich zu nennen. “Nach einem sechsjährigen Prozess haben wir seit Juni einen positiven Beschluss für den Ausbau, und dieser Beschluss steht”, sagte Wehrle und fügte unterkühlt an: “Ich gehe davon aus, dass man sich in Köln weiter auf eine demokratische Entscheidung verlassen kann.” Ausdrücklich wehrte sich Wehrle gegen den Vorwurf, wonach es der FC verschlafen hätte, den Pachtvertrag für die Gleueler Wiesen bereits vor dem Erteilen der Baugenehmigung abzuschließen. Bernd Petelkau, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Kölner Stadtrat, hatte erklärt: “Der Pachtvertrag hätte bereits vor der Wahl unter Dach und Fach gebracht werden können. Das ist ein handwerklicher Fehler des FC-Managements.” Dies wies Wehrle deutlich zurück. “Die Politiker, die uns jetzt Fehler vorwerfen, beschädigen ihre eigene Verwaltung”, sagte der FC-Geschäftsführer. “Wir haben sehr eng mit Verwaltung und dem Baudezernenten zusammengearbeitet. Jeder Schritt war abgesprochen. Auf klare Empfehlung der Verwaltung wurde im Juni und im September kein Pachtvertrag mehr in den Rat eingebracht. Und die Verwaltung ist der Herr des Verfahrens, nicht der 1. FC Köln.”

Petelkau versucht seit Mittwoch mit der verbalen Brechstange das Umkippen der CDU in der Geißbockheim-Frage zu verschleiern. Statt offen zu erklären, dass nur so eine Einigung mit den Grünen und Volt möglich gewesen wäre, will der CDU-Chef die Schuld auf dem FC abladen. Der städtebauliche Vertrag, unterschrieben von beiden Seiten, könnte ihm dabei jedoch letztlich auf die Füße fallen. Zumindest hofft man das beim FC. Fakt ist: Der FC war nicht berechtigt eine Abstimmung über einen Pachtvertrag herbeizuführen. Diese Entscheidung lag bei der Stadtverwaltung. Wehle betonte, der FC habe sich dahingehend abgesichert, dass zumindest alle Details über diesen Pachtvertrag bereits im Vorfeld schriftlich festgehalten und unterschrieben worden seien. Wehrle erklärte: “Die Umsetzung des Pachtvertrags ist im städtebaulichen Vertrag geregelt, der von der Stadt und dem FC unterschrieben wurde.”

Wir haben nichts eigenmächtig entschieden

Doch auch hinsichtlich eines anderen Pachtvertrags gibt es Ärger. Politiker werfen dem FC vor die Zahlungen für die Nutzung des RheinEnergieStadions eigenmächtig zurückgehalten zu haben. Demnach zahlt der FC aktuell nur 25 Prozent der monatlichen Pacht an die Kölner Sportstätten GmbH. Wehrle betonte nun, “dass wir nichts eigenmächtig entschieden haben” und dass man seit April “in einem engem Dialog mit der KSS und auch mit der Verwaltung” sei und “sehr konstruktive Gespräche” geführt habe. Allerdings ließ Wehrle auch durchklingen, dass man noch immer keine Einigung erzielt habe, wie die Spielzeit 2019/20 abschließend zu bewerten sei und welche Lösungen man für 2020/21 finden werde.

Wegen dieses Paragraphen sieht sich der FC im Recht

Nach GBK-Informationen jedoch beruft sich der FC in seinem Handeln auf den Paragraphen 313 BGB, eine Klausel, die seit der Corona-Pandemie immer wieder zur Anwendung kommt. Dieser Paragraph besagt, dass der 1. FC Köln einen Anspruch auf Anpassung des Pachtvertrags für das Stadion haben könnte, da sich aufgrund der Pandemie die Geschäftsgrundlage des Vertrags geändert hat. Weder der Klub noch die Stadt Köln beziehungsweise die Kölner Sportstätten hatten bei Vertragsabschluss eine Pandemie vorhergesehen und daher keine entsprechende Klausel integriert. Da die Stadt Köln aktuell Zuschauer im Stadion untersagt, eine mögliche Anwesenheit der Zuschauer jedoch Teil der Grundlage des Pachtvertrags ist, fordert der FC angelehnt an 313 BGB eine Anpassung des Vertrags.

Genau dies ist seit Monaten die Grundlage der Gespräche, die zwischen Klub und KSS laufen. Weil man sich aber nicht sofort einig wurde, beschloss der FC, die Zahlungen zu reduzieren – ähnlich einer Mietminderung, wenn ein Mieter durch äußere Umstände die gemietete Wohnung über einen längeren Zeitraum nicht vertragsgemäß nutzen kann. Nach GBK-Informationen lag die Entscheidung des FC im Ermessensspielraum des Klubs als Vertragspartner. Die KSS beziehungsweise die Stadt Köln könnten dagegen rechtlich vorgehen, haben dies bislang aber noch nicht getan. Man will sich also einigen, und der FC sieht sich wegen des genannten Passus’ im Recht. Höchstgerichtliche Entscheidungen am Bundesgerichtshof liegen zu diesem Thema im Corona-Zusammenhang noch nicht vor. Landgerichtliche Entscheidungen lassen aber die Möglichkeit der Berufung auf Paragraph 313 erkennen.

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