Das Amtsgericht in Bergisch Gladbach hat das erste Urteil nach den Ausschreitungen beim Conference League-Spiel zwischen dem 1. FC Köln und dem OGC Nizza getroffen. Der Angeklagte wurde zu einer anderthalbjährigen Haftstrafe verurteilt.
Verurteilt wurde ein 36-jähriger, mehrfach vorbestrafter Hooligan aus dem Umfeld des 1. FC Köln. Dem Angeklagten wurde dabei von der Staatsanwaltschaft Landfriedensbruch sowie schwere Körperverletzung vorgeworfen. Bei den Krawallen in Nizza soll der Hooligan unter anderem mehrfach auf ein bereits am Boden liegendes Opfer eingetreten haben.
Der Angeklagte hatte dabei über seinen Anwalt ein Geständnis abgelegt und wurde vom Amtsgericht in Bergisch Gladbach am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ein Jahr und neun Monate für die Taten gefordert. Für den Angeklagten ist es nicht die erste Haftstrafe: Erst vor einem Jahr wurde der 36-Jährige nach einer Straftat in Sachen Fußballkriminalität aus der Haft entlassen.
Angeklagter hat sich nicht von der Szene gelöst
Zwar nahm die Richterin dem Angeklagten glaubhafte Reue ab und äußerte zudem eine positive Sozialprognose. Dass sich der Angeklagte jedoch von der Hooligan-Szene gelöst habe, zweifelte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung an. Auch deswegen habe das Urteil nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Über 40 Personen waren bei den Ausschreitungen im Vorfeld des Conference League-Spiels in Nizza am 8. September verletzt worden, darunter neun Polizeibeamte. Vier Wochen später hatte die Polizei fünf Haftbefehle vollstreckt, nachdem die Wohnungen von zahlreichen vermeintlichen Beteiligten durchsucht worden waren. Bereits seit dem 5. Oktober hatte der nun verurteilte Hooligan in Untersuchungshaft gesessen.
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