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Kommentar: Geht der DFB in seinem Kontrollwahn zu weit?

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Bastian Dankert. (Foto: MV)

Der Deutsche Fußball-Bund hat mit der öffentlichen Verhandlung gegen Jörg Schmadtke und den 1. FC Köln ein klassisches Eigentor geschossen. Der “Eierköppe”-Prozess zeigt, dass man beim DFB noch immer nicht verstanden hat, dass es nicht immer reicht, in der Sache Recht zu haben. Übertreibt es der Verband mit seinem Kontrollwahn? Ein Kommentar.

Frankfurt – Der DFB-Kontrollausschuss wird wohl auch nach der Verhandlung am Dienstag der Meinung sein, alles richtig gemacht zu haben. Jörg Schmadtke wurde verurteilt, die Schiedsrichter geschützt, ein Exempel statuiert. Dieses besagt: Wer unsere Schiedsrichter beleidigt, wird bestraft.

Das Problem: An der Otto-Fleck-Schneise hat offenbar noch niemand begriffen, dass es um das Image der Schiedsrichter in Deutschland so schlecht bestellt ist wie seit langem nicht mehr. Öffentliche Verhandlungen wie die am Dienstag, über die deutschlandweit berichtet wird, führen aber nicht dazu, dass sich diese Wahrnehmung ändert. Sie zeigt nur noch einmal auf, wie viele Fehler die Unparteiischen auch in dieser Hinrunde wieder gemacht haben. Schließlich war der Kontext des “Eierköppe”-Prozesses eine der schlechtesten Schiedsrichter-Leistungen des Jahres 2015 in der Bundesliga.

Der nächste Schiri-Skandal in Köln: Der 1. FC Köln bekommt gegen 1899 Hoffenheim gleich zwei Elfmeter nicht. Leonardo Bittencourt kann es nicht glauben. (Foto: MV)
Der 1. FC Köln hatte in der Hinrunde 15/16 mehrfach Pech mit Schiedsrichter-Entscheidungen. (Foto: MV)

Der DFB-Kontrollausschuss muss sich hinterfragen. Nicht nur, weil Bruno Labbadia für seinen “Betrüger”-Vorwurf im August mit 5000 Euro bestraft wurde, während Jörg Schmadtke für “Eierköppe” 6000 Euro zahlen musste. Auch, weil die Verhandlung den Anschein erweckte, dass es nicht nur um den mutmaßlich beleidigenden Begriff “Eierköppe” und damit um die Sache ging. Die vollständige Formulierung lautete: “Ihr Eierköppe werdet von Woche zu Woche schlechter.” Der DFB bewertete in der Verhandlung nicht nur den Begriff “Eierköppe” als strafbar, sondern auch den zweiten Teil der Aussage als “respektlos” und damit Teil des Urteils.

Die Formulierung, dass jemand eine immer schlechtere Leistung abliefere, hat allerdings weder mit Beleidigung zu tun, noch ist es eine Straftat. Es handelt sich um eine individuelle Bewertung, kurzum: um freie Meinungsäußerung. Doch die ist mittlerweile eben auch nicht mehr so gerne gesehen. Schon gar nicht, wenn sie sich mit den Leistungen der Schiedsrichter befasst.

Wie denkt Ihr über den DFB-Kontrollausschuss? Stimmt Ihr dem Kommentar zu? Seht Ihr es anders? Diskutiert mit!


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