Der 1. FC Köln bereitet sich auf die neue Saison 2017/18 vor. Neben der Bundesliga und dem DFB-Pokal gilt es auch, die Europa-League-Planungen zu forcieren. So richtig spannend wird es mit der Auslosung der Gruppenphase – auch organisatorisch.
Köln – Wenn am 24. August 2017 in Monaco die Gegner des 1. FC Köln in der Gruppenphase der Europa League ausgelost werden, wird endlich klar sein, wohin die Geissböcke reisen werden. Aufregende Touren erhoffen sich die Fans – am liebsten nach England. Oder doch in ein exotisches Land wie Aserbaidschan?
PSG-Profi erhält Einreiseverbot in England
Für die Verantwortlichen am Geißbockheim wird die Auslosung auch darüber entscheiden, wie viel organisatorischer Aufwand hinter den Reisen stecken wird. Erstens, weil der Kölner Tross nach jedem Auswärtsspiel an einem Donnerstagabend sofort wieder zurück in die Domstadt fliegen will. Die Nachtflugzone des Flughafens Köln/Bonn macht es mit einer Chartermaschine möglich, damit der Effzeh auch tief in der Nacht noch aus den entlegenen Ecken Europas zurück nach Köln finden kann.
Darüber hinaus gibt es aber auch noch andere Fallstricke zu beachten: Als Paris St. Germain im November 2016 seinen Spieler Serge Aurier im Champions-League-Auswärtsspiel beim FC Arsenal einsetzen wollte, wurde dies den Franzosen untersagt. Die britischen Behörden erteilten dem 23-jährigen Ivorer ein Einreiseverbot. Der Profi von der Elfenbeinküste war zuvor in Frankreich in einen Rechtsstreit wegen einer Auseinandersetzung mit der Polizei verstrickt gewesen. Dies kostete ihn die Reise- sowie die Arbeitserlaubnis und damit den Auftritt auf britischem Boden in der Champions League. Aurier fehlte im PSG-Kader gegen Arsenal.
Sonderfälle Großbritannien, Türkei und Israel
Auch, wenn der Fall Aurier aufgrund seiner rechtlichen Verstrickung als Sonderfall betrachtet werden muss: Der Effzeh muss für Auswärtsspiele in bestimmten Ländern in Europa besondere Visa-, Reise- und Arbeitsbestimmungen beachten und für alle Spieler entsprechende Anträge stellen. Diese Sonderregelungen betreffen aktuell vor allem Großbritannien, die Türkei und Israel. Die UEFA unterstützt in der Regel diesen Prozess, um den Aufwand so gering wie möglich zu halten. Doch auch darauf wird sich der Effzeh erst einmal einstellen müssen.
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