Wehrle: “Staat greift in das Wettbewerbsgeschehen ein”
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Rechtsstreit um Polizeikosten im Rahmen von Fußballspielen zurück an das Oberverwaltungsgericht Bremen verwiesen. Es ging um die Frage, ob zusätzliche Polizeikosten für Hochsicherheitsspiele künftig auch durch die beteiligten Fußballvereine getragen werden müssten. Prinzipiell erklärte das Gericht dies als rechtmäßig. FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle hingegen ist anderer Auffassung, so auch die Deutsche…